In dieser Sitzung erörterten die Koordinatoren für digitale Dienste (DSCs) die Geschäftsordnung und ihre Leitbild. Darüber hinaus erörterte der Ausschuss die jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) sowie die Aktualisierungen des bevorstehenden Entwurfs eines Durchführungsrechtsakts über Transparenzvorlagen und des bevorstehenden Entwurfs eines delegierten Rechtsakts über den Datenzugang.
Der Ausschuss erörterte auch die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zu den DSA-Wahlleitlinien sowie die nächsten Schritte der Umwandlung von Verhaltenskodizes in Verhaltenskodizes gemäß Artikel 45 DSA.
Die nächste Vorstandssitzung findet am 25. April in Brüssel statt.
Hintergrund
Die DSA trat am 17. Februar in vollem Umfang in Kraft und gilt nun für alle Online-Vermittler in der EU. Außerdem wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt Koordinatoren für digitale Dienste zu ernennen und zu bevollmächtigen, bei denen es sich um unabhängige Regulierungsbehörden handelt, die mit der Kommission zusammenarbeiten, um die ordnungsgemäße Anwendung des DSA in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sicherzustellen.
Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste ist eine unabhängige Beratungsgruppe, die sicherstellen wird, dass die DSA in der gesamten EU einheitlich angewandt wird und zur Durchsetzung des DSA konsultiert wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Digital Services Act Policy.