Das Cloud- und KI-Entwicklungsgesetz wird die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Europas im Cloud- und KI-Ökosystem stärken.
Das Cloud and AI Development Act (CADA) ist ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans der Europäischen Kommission für den KI-Kontinent, mit dem die Führungsrolle der EU im Bereich Cloud und KI durch die Stärkung ihres Ökosystems, ihrer Investitionen und ihrer Infrastruktur gestärkt wird.
Da die Nachfrage nach KI weiter steigt, muss Europa bereit sein, den Bedarf an Versorgungsdatenzentren, Cloud- und Rechenkapazitäten zu decken, um den Bedürfnissen von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen gerecht zu werden. Gegenwärtig erschweren langwierige Genehmigungsverfahren, begrenzter Zugang zu Energie, Land und Finanzierung den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Europa.
Darüber hinaus stellt die übermäßige Abhängigkeit von Anbietern von Cloud-Diensten aus Drittländern ein erhebliches Risiko für die digitale Autonomie und Resilienz Europas dar.
CADA zielt darauf ab, diese Herausforderungen anzugehen, indem es die Bereitstellung einer nachhaltigen Cloud- und Rechenzentrumsinfrastruktur einfacher und schneller macht und sicherstellt, dass Europa die Einführung von Cloud und KI für kritische Sektoren beschleunigt und gleichzeitig den Markt für unsere Partner offen hält.
Das Cloud- und KI-Entwicklungsgesetz konzentriert sich auf drei Hauptbereiche
Forschung, Entwicklung und Innovation (R&D&I)
- Unterstützung der Entwicklung modernster Cloud- und KI-Technologien der nächsten Generation, insbesondere für Frontier-KI, industrielle KI und physische KI;
- Einführung „großer Herausforderungen“ zur Förderung künftiger FuEuEuEuEuEuI-Bemühungen zur Erreichung dieser Ziele;
- Sicherstellung der Einführung von Cloud und KI im strategischen industriellen und öffentlichen Sektor durch nationale Cloud- und KI-Strategien in den Mitgliedstaaten und die Erfahrungs- und Beschleunigungszentren für KI.
Kapazität
- mindestens die Verdreifachung der Rechenzentrumskapazität der EU innerhalb der nächsten 5 bis 7 Jahre;
- Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigung und des Aufbaus von Rechenzentren;
- Verbesserung des Zugangs zu wichtigen Ressourcen wie Energie, Land, Wasser und Finanzierung;
- Gewährleistung ausreichender Rechenkapazitäten zur Unterstützung von KI, Cloud-Diensten und datenintensiven Anwendungen.
Autonomie
- Einführung eines einheitlichen EU-weiten Souveränitätsrahmens zur Bewertung der Cloud- und KI-Souveränität;
- Beschleunigung der Einführung von Cloud und KI für kritische Sektoren und gleichzeitig Sicherstellung, dass die überwiegende Mehrheit des Marktes für unsere Partner offen bleibt;
- Förderung des EU-Mehrwerts von Cloud und KI, indem Beiträge zur Innovation in der EU und zur Widerstandsfähigkeit der Lieferkette belohnt werden;
- Schaffung eines gemeinsamen Beschaffungsrahmens auf EU-Ebene für öffentliche Verwaltungen, um ihre gemeinsame Kaufkraft zu nutzen;
- Förderung von Open-Source-Lösungen zur Stärkung der Resilienz.
Die Initiative soll Unternehmen, Cloud-Anbieter, Investoren, Forscher und öffentliche Verwaltungen unterstützen, indem die Bedingungen für Innovation und Investitionen in KI- und Cloud-Technologien verbessert werden. Gleichzeitig soll die technologische Souveränität Europas gestärkt und strategische Abhängigkeiten bei kritischen digitalen Infrastrukturen verringert werden.
Definition von Cloud- und KI-Souveränität
Das Cloud- und KI-Entwicklungsgesetz definiert die Cloud- und KI-Souveränität, die vier Sicherheitsstufen umfasst, die von öffentlichen Stellen auf der Grundlage ihrer Risikobewertungen verwendet werden. Cloud-Dienstleister können nach einer Prüfung von den Mitgliedstaaten in diesem Rahmen anerkannt werden.
Die vier Ebenen sind:
- Ebene 1: wenn Daten in Infrastrukturen in der Union verarbeitet und gespeichert werden;
- Ebene 2: wenn Anbieter ihre Unabhängigkeit von Drittländern und Transparenz in Bezug auf ihre Software-Lieferkette nachweisen müssen;
- Ebene 3: Anbieter müssen sich im Eigentum und unter der Kontrolle der EU befinden und zusätzliche Kriterien wie die Staatsangehörigkeit des Personals erfüllen. Die Kommission kann Anbieter aus Drittländern anerkennen;
- Stufe 4: Anbieter haben volle Transparenz und Kontrolle über ihre Software-Lieferkette und keine Eingriffe aus einem Drittland.

