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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • PRESS RELEASE
  • Veröffentlichung 19 März 2025

Kommission übermittelt Alphabet vorläufige Feststellungen nach dem Gesetz über digitale Märkte

Die Europäische Kommission übermittelte Alphabet zwei vorläufige Feststellungen wegen Nichteinhaltung des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) in Bezug auf zwei Dienste, für die sie als Gatekeeper benannt wurde.

Commission sends preliminary findings to Alphabet under the Digital Markets Act

Erstens hat die Kommission Alphabet von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass bestimmte Merkmale und Funktionen der Google-Suche die eigenen Dienste von Alphabet im Vergleich zu konkurrierenden Diensten günstiger behandeln und somit nicht die vom DMA geforderte transparente, faire und diskriminierungsfreie Behandlung von Diensten Dritter gewährleisten.

Darüber hinaus hat die Kommission Alphabet von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass ihr App-Marktplatz Google Play nicht dem DMA entspricht, da App-Entwickler daran gehindert werden, die Verbraucher frei auf andere Kanäle zu lenken, um bessere Angebote zu erhalten.

 

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