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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • DIGIBYTE
  • Veröffentlichung 25 März 2025

Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation: Die Unterzeichner veröffentlichen ihre neuesten Berichte im Transparenzzentrum des Kodex.

Die Unterzeichner des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, einschließlich großer Online-Plattformen (Google, Meta, Microsoft und TikTok), haben ihre jüngsten Berichte veröffentlicht, in denen sie die Maßnahmen darlegen, die sie im Rahmen des Kodex zur Bekämpfung der Verbreitung von Desinformation im Internet ergreifen.

The image shows the word “DISINFORMATION” in white capital letters on a black background. The text has a digital glitch effect with streaks of green and pink distorting the letters, suggesting a theme of corrupted data or misleading information.

iStock GettyImages © PerlaStudio

Die Berichte enthalten spezielle Kapitel über ihre Handlungen im Zusammenhang mit anhaltenden Krisen - wie dem Krieg in der Ukraine und dem Hamas-Israel-Konflikt - sowie über die Maßnahmen, die sie ergriffen haben, um die Integrität der Wahlen zu gewährleisten.

Gemäß dem Kodex verpflichten sich die Unterzeichner, die wichtige Online-Plattformen sind, alle sechs Monate über ihre Maßnahmen zu berichten, während andere Unterzeichner einmal pro Jahr Bericht erstatten.

Diese jüngsten Berichte – der fünfte für diese Plattformen – sind nun im Transparenzzentrum des Kodex zusammen mit zuvor veröffentlichten Berichten aus den Jahren 2023 und 2024 verfügbar. Die Berichte der Plattform beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember.

Am 13. Februar haben die Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation als Verhaltenskodex gebilligt und ihn in den Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) integriert. Die Umwandlung wird ab dem 1. Juli 2025 wirksam. Mit dieser Integration wird der Verhaltenskodex als relevanter Maßstab für die Bestimmung der Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste gemäß Artikel 35 des Gesetzes über digitale Dienste dienen. 

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