Das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste (SNS JU) kündigte heute eine Aufstockung der Mittel für 6G-Kommunikationsprojekte der nächsten Generation um 127 Mio. EUR an.
Die Kommission hat die Zusammenfassung der Ergebnisse der Sondierungskonsultation zur Zukunft des Sektors der elektronischen Kommunikation sowie die nichtvertraulichen Fassungen der eingegangenen Beiträge veröffentlicht.
Das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste (SNS JU) hat seine zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Aufforderung für Projekte 2023) veröffentlicht.
Das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste (SNS JU) hat sein zweites Arbeitsprogramm für Forschung und Innovation (2023) angenommen, um die 6G-Forschung in Europa voranzubringen.
Das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste (SNS JU) wählte sein erstes Portfolio von 35 Forschungs-, Innovations- und Versuchsprojekten aus, um die Entwicklung der 5G-Ökosysteme zu ermöglichen und die 6G-Forschung in Europa zu fördern. Mit einer kombinierten Finanzierung dieses neuen Portfolios in Höhe von rund 250 Mio. EUR im Rahmen von Horizont Europa soll eine erstklassige europäische Lieferkette für fortgeschrittene 5G-Systeme aufgebaut und Europas 6G-Technologiekapazitäten aufgebaut werden.
Im Rahmen des COREnect-Projekts wurde ein hochrangiger strategischer Fahrplan mit Empfehlungen vorgelegt, um Europa dabei zu unterstützen, bei Chips für digitale Vernetzungsinfrastrukturen eine führende Rolle zu übernehmen, was eines der Hauptziele des vorgeschlagenen europäischen Chips-Gesetzes ist.
In dieser Woche hat das neu gegründete Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste für 6G (Gemeinsames Unternehmen SNS) sein erstes Arbeitsprogramm 2021-2022 mit zweckgebundenen öffentlichen Mitteln in Höhe von rund 240 Mio. EUR angenommen.
Der mehrjährige Finanzierungsbeschluss, der das mehrjährige Arbeitsprogramm für die Durchführung der Fazilität „Connecting Europe“ – Digitaler Sektor für den Zeitraum 2021-2023 darstellt, wurde am 16. Dezember 2021 angenommen. Eine Änderung dieses ersten mehrjährigen Arbeitsprogramms wurde am 19. April 2023 angenommen.