
Mit Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/1083 (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) wurde eine Reihe von Garantien in Bezug auf die Moderation von Inhalten von Mediendiensteanbietern durch Anbieter sehr großer Online-Plattformen eingeführt, wenn diese Moderation auf den einschlägigen allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht. Die Schutzvorkehrungen gelten für Mediendiensteanbieter, die eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die sie erklären müssen. Zu diesem Zweck schreibt Artikel 18 Absatz 1 EMFA vor, dass Anbieter sehr großer Online-Plattformen eine Funktion einrichten müssen, die es den Nutzern ihrer Dienste ermöglicht, eine solche Erklärung abzugeben.
Zielgruppe
Die Konsultation richtet sich an Interessenträger, die voraussichtlich an der Umsetzung der Funktionalität beteiligt sind, wie z. B. sehr große Online-Plattformen und ihre repräsentativen Verbände, Mediendiensteanbieter und ihre repräsentativen Verbände, Organisationen der Zivilgesellschaft mit Fachwissen und Kenntnissen im Bereich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus, Regulierungsbehörden und Ko- oder Selbstregulierungsmechanismen im Bereich der Mediendienste.
Die gezielte Konsultation endet am 23. Juli 2025.