Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung und/oder Entwicklung europäischer Medienplattformen. Nachrichtenmedienorganisationen werden aufgefordert, Projekte vorzuschlagen, die benutzerfreundliche und innovative Funktionen und Anwendungen entwickeln. Diese Projekte sollen Nachrichtenmedienorganisationen dabei helfen, ihre Reichweite zu erhöhen und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu mehrsprachigen und vertrauenswürdigen Informationen in möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten und EU-Sprachen zu verbessern. Folglich würde die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Entwicklung eines EU-weiten öffentlichen Raums der Medien beitragen.
Inhalt der Vorschläge
Die Antragsteller müssen den Mehrwert und den innovativen Aspekt ihrer Vorschläge begründen, indem sie beispielsweise innovative technische Instrumente (z. B. Übersetzungsmodule, KI, Web3, Blockchain, Suchmaschinen, Inhaltsempfehlungsalgorithmen usw.) nutzen. Diese Techniken sollten zur Verbreitung von Inhalten über mehrere Medien führen und verschiedene Inhaltsgenres und digitale Anwendungen abdecken.
Die technischen Vorkehrungen sollten mit einem glaubwürdigen Angebot mehrsprachiger Inhalte kombiniert werden. Nachrichtensäle sollten in der Lage sein, zusammenzuarbeiten und Inhalte anzubieten, die unterschiedliche Perspektiven aus der gesamten Union umfassen, innovative, partizipatorische Formate umfassen und sich an ein breites Publikum richten. Die Vorschläge sollten ein vorläufiges visuelles Modell der geplanten Plattform enthalten.
Die Teilnahmeberechtigung
Die Aufforderung richtet sich an Nachrichtenmedienorganisationen (z. B. Rundfunkveranstalter, Verlage usw.), Entwickler von Medientechnologie und andere im Medienbereich tätige Organisationen.
Konsortien müssen mindestens drei Antragsteller umfassen, ihre Inhalte sollten jedoch in möglichst vielen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mindestens in fünf EU-Sprachen verfügbar sein.
Der territoriale Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Rahmen dieser Aufforderung sind nur Anträge von Rechtspersonen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten förderfähig.
Die Finanzhilfevereinbarung enthält eine Charta der Unabhängigkeit, um sicherzustellen, dass die Antragsteller redaktionell frei sind und ohne politische Einflussnahme arbeiten.
Finanzierung
Der Höchstsatz der Kofinanzierung beträgt 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Höchstbetrag pro Finanzhilfe wurde auf 2,5 Mio. EUR festgesetzt. Die Kommission geht davon aus, dass etwa drei Vorschläge mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 12-15 Monaten finanziert werden. Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel (6 Mio. EUR) zu verteilen. Die Antragsteller werden daran erinnert, dass das Kosten-Nutzen -Verhältnis zu den Zuschlagskriterien gehört.
Mehr Informationen
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die Antragsformulare und alle einschlägigen Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt. (Wenn Sie in einer anderen Sprache lesen, konsultieren Sie bitte das englische Original für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.)
Fragen können bis 5 Arbeitstage vor Ablauf der Frist an CNECT-NEWSMEDIA@ec.europa.eu gerichtet werden. Alle Fragen und Antworten werden auf dieser Seite anonym veröffentlicht.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist das Ergebnis einer vorbereitenden Maßnahme, die das Europäische Parlament im Jahr 2023 gebilligt hat und die an frühere Aufforderungen aus den Jahren 2021 und 2022 anknüpft. Erfahren Sie mehr über die Ergebnisse der letztjährigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
Siehe auch:
- Überblick über die Unterstützung der EU für den Nachrichtenmediensektor.
- Sie können hier automatische Aktualisierungen auf der Website der GD CNECT abonnieren und über Twitter auf dem neuesten Stand bleiben.