
Mit dem Datengesetz wird ein horizontales Regelwerk für den Zugang zu und die Nutzung von Daten festgelegt, das den Schutz der Grundrechte achtet und weitreichende Vorteile für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft mit sich bringt. Sie erhöht die Verfügbarkeit von Daten – insbesondere von Industriedaten – und fördert datengesteuerte Innovationen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer gerechten Aufteilung des Datenwerts auf alle Akteure der Datenwirtschaft. Bitte besuchen Sie die Datengesetz-Erklärungsseite für eine Einführung in diese Verordnung (Wenn Sie möchten, klicken Sie auf "als PDF drucken", um eine herunterladbare PDF-Version zu erhalten).
Das Datengesetz gilt ab dem 12. September 2025. Zusammen mit dem Daten-Governance-Gesetz, das das Vertrauen in freiwillige Mechanismen für den Datenaustausch stärkt, wird das Datengesetz zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Daten beitragen und Europa zu einem Vorreiter in der globalen Datenwirtschaft machen.
Nachfolgend können Sie die PDF-Version der FAQs zum Datengesetz herunterladen. Dieses Dokument wurde mit Beiträgen verschiedener Interessenträger erstellt und wird die Umsetzung des Datengesetzes unterstützen.
Diese Initiative ist Teil der umfassenderen Arbeit der Kommission an Leitlinien für die Umsetzung des Datengesetzes und ergänzt andere Dokumente, darunter:
- Datengesetz erklärt
- Entwurf einer Empfehlung zu unverbindlichen Mustervertragsbedingungen für den Datenzugriff und die Datennutzung (MCT) und unverbindlichen Standardvertragsklauseln für Cloud-Computing-Verträge (SCC)
- Leitlinien zu Fahrzeugdaten, die dem Datengesetz beigefügt sind
Künftig wird die Kommission Leitlinien für einen angemessenen Ausgleich für die obligatorische gemeinsame Nutzung von Unternehmensdaten im Rahmen von Kapitel III des Datengesetzes veröffentlichen.
Aufbauend auf den bereits veröffentlichten Leitlinien bietet der ins Leben gerufene Data Act Legal Helpdesk den Interessenträgern konkrete Leitlinien zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Datengesetz.