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Mit dem Datengesetz wird ein horizontales Regelwerk für den Datenzugang und die Datennutzung festgelegt, das den Schutz der Grundrechte achtet und weitreichende Vorteile für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft bietet. Sie erhöht die Verfügbarkeit von Daten – insbesondere von Industriedaten – und fördert datengesteuerte Innovationen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer fairen Verteilung des Datenwerts auf alle Akteure der Datenwirtschaft. Eine Einführung in das Datengesetz finden Sie auf der Faktenseite „Datengesetzerläutert“.
Das Datengesetz tritt am 12. September 2025 in Kraft. Zusammen mit dem Daten-Governance-Gesetz, das das Vertrauen in freiwillige Mechanismen für den Datenaustausch stärkt, wird das Datengesetz zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Daten beitragen und Europa zu einem Vorreiter in der globalen Datenwirtschaft machen.
Nachfolgend können Sie die PDF-Version der FAQs zum Datengesetz herunterladen. Dieses Dokument wurde mit Beiträgen verschiedener Interessenträger erstellt und wird die Umsetzung des Datengesetzes unterstützen.