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Policy and legislation | Veröffentlichung

Bericht der Kommission über die erste vorläufige Überprüfung der P2B-Verordnung

Dieser Bericht enthält eine vorläufige Bewertung des Stands der Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (Plattform-to-Business-Verordnung oder „P2B-Verordnung“).

Die P2B-Verordnung gilt seit dem 12. Juli 2020. Es war der erste allgemeine Rahmen für sogenannte Online-Vermittlungsdienste. Diese Dienste vermitteln im Binnenmarkt eine sehr große Zahl von großen und kleinen Unternehmen bzw. „gewerblichen Nutzern“.

Die P2B-Verordnung zielt darauf ab, ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld für diese gewerblichen Nutzer zu schaffen, das in unterschiedlichem Maße von solchen Online-Vermittlungsdiensten abhängen kann, um ihre Kunden zu erreichen.

Mit den P2B-Anforderungen soll sichergestellt werden, dass gewerbliche Nutzer, insbesondere KMU, die im Vergleich zu den Online-Plattformen nur eine begrenzte Verhandlungsposition haben können, in der Lage sein sollten, ihre Geschäfte auf vorhersehbare Weise zu führen (z. B. indem sie sich auf Transparenz in Bezug auf Rankings verlassen) und dass sie bei Problemen mit der Online-Plattform (z. B. Aussetzung des Geschäftskontos oder Sperrung von Produkten und Dienstleistungen durch die Plattform) keinen unnötigen Kosten ausgesetzt sind. Dies ist für Unternehmen und insbesondere für KMU in wichtigen Ökosystemen wie Tourismus, Einzelhandel und Kultur- und Kreativwirtschaft von besonderer Bedeutung.

Darüber hinaus kann die P2B-Verordnung auch ein Instrument sein, mit dem sichergestellt werden soll, dass Fairness und Transparenz kleineren Plattformen dabei helfen, in einem gemeinsamen Rechtsrahmen, der mit größeren Plattformen geteilt wird, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu wachsen und innovativ zu werden. Um sicherzustellen, dass Online-Vermittlungsdienste die P2B-Anforderungen erfüllen, fällt ihre Durchsetzung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Downloads

COM(2023)525 - Report from the Commission on the first preliminary review on the implementation of Regulation (EU) 2019/1150 on promoting fairness and transparency for business users of online intermediation services
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SWD(2023)300 - Commission Staff Working Document accompanying the report on the first preliminary review on the implementation of Regulation (EU) 2019/1150 on promoting fairness and transparency for business users of online intermediation services
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Studie zur Bewertung der P2B-Verordnung

Report / Study | 12 September 2023

Ziel der Studie war es, Beiträge für die erste Überprüfung der Verordnung (EU) 2019/1150 durch die Kommission zu liefern, einschließlich eines Überblicks über ihre Umsetzung und einer Bewertung ihrer Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz.