Die P2B-Verordnung gilt seit dem 12. Juli 2020. Es war der erste allgemeine Rahmen für sogenannte Online-Vermittlungsdienste. Diese Dienste vermitteln im Binnenmarkt eine sehr große Zahl von großen und kleinen Unternehmen bzw. „gewerblichen Nutzern“.
Die P2B-Verordnung zielt darauf ab, ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld für diese gewerblichen Nutzer zu schaffen, das in unterschiedlichem Maße von solchen Online-Vermittlungsdiensten abhängen kann, um ihre Kunden zu erreichen.
Mit den P2B-Anforderungen soll sichergestellt werden, dass gewerbliche Nutzer, insbesondere KMU, die im Vergleich zu den Online-Plattformen nur eine begrenzte Verhandlungsposition haben können, in der Lage sein sollten, ihre Geschäfte auf vorhersehbare Weise zu führen (z. B. indem sie sich auf Transparenz in Bezug auf Rankings verlassen) und dass sie bei Problemen mit der Online-Plattform (z. B. Aussetzung des Geschäftskontos oder Sperrung von Produkten und Dienstleistungen durch die Plattform) keinen unnötigen Kosten ausgesetzt sind. Dies ist für Unternehmen und insbesondere für KMU in wichtigen Ökosystemen wie Tourismus, Einzelhandel und Kultur- und Kreativwirtschaft von besonderer Bedeutung.
Darüber hinaus kann die P2B-Verordnung auch ein Instrument sein, mit dem sichergestellt werden soll, dass Fairness und Transparenz kleineren Plattformen dabei helfen, in einem gemeinsamen Rechtsrahmen, der mit größeren Plattformen geteilt wird, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu wachsen und innovativ zu werden. Um sicherzustellen, dass Online-Vermittlungsdienste die P2B-Anforderungen erfüllen, fällt ihre Durchsetzung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Downloads
Related content
Report / Study | 12 September 2023
Ziel der Studie war es, Beiträge für die erste Überprüfung der Verordnung (EU) 2019/1150 durch die Kommission zu liefern, einschließlich eines Überblicks über ihre Umsetzung und einer Bewertung ihrer Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz.