Das Aufforderungsschreiben (INFR(2024)2189) wurde Irland übermittelt. Das Daten-Governance-Gesetz erleichtert den Datenaustausch zwischen Sektoren und EU-Ländern zum Nutzen von Menschen und Unternehmen. Sie stärkt das Vertrauen in den Datenaustausch durch die Festlegung von Regeln für die Neutralität von Datenmittlern, fördert den freiwilligen Datenaustausch und erleichtert die Weiterverwendung bestimmter Daten, die sich im Besitz des öffentlichen Sektors befinden. Sie gilt seit dem 24. September 2023. Die zuständigen Behörden sind für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen (Datenaltruismus ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, ihre Einwilligung/Genehmigung zur Bereitstellung von Daten zu erteilen, die sie für Ziele von allgemeinem Interesse generieren, z. B. medizinische Forschungsprojekte) und für die Meldung von Anbietern von Datenvermittlungsdiensten zuständig. Irland hat zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren und die von der Kommission aufgeworfenen Mängel zu beheben. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.