Das Gesetz über digitale Märkte trat am 1. November 2022 in Kraft und gilt ab dem 2. Mai 2023. Er ermächtigt die Kommission, Verfahrensvorschriften für die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte zu erlassen.
Der Entwurf der Durchführungsverordnung, der nun für Rückmeldungen der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, enthält u. a. die verfahrenstechnischen Aspekte im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte, wie das Recht der Parteien, gehört zu werden und die Akte einzusehen, sowie die in den Notifizierungsformularen enthaltenen Elemente. Sie zielt darauf ab, wirksame Verfahren zu gewährleisten und den betroffenen Unternehmen, einschließlich derjenigen, die als Gatekeeper benannt werden, Rechtssicherheit in Bezug auf die Verfahrensrechte und -pflichten zu bieten.
Alle interessierten Kreise können bis zum 9. Januar 2023 auf dem Portal der Kommission „Ihre Meinung zählt“ zu dem Entwurf Stellung nehmen.
Weitere Einzelheiten zum Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Märkte finden Sie in dieser Pressemitteilung vom 31. Oktober 2022.
Weitere Informationen zum Gesetz über digitale Märkte (DMA)