Die Kommission kann Leitlinien veröffentlichen, um Online-Plattformen und Suchmaschinen bei der Erfüllung spezifischer Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu unterstützen.
Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission Leitlinien veröffentlichen, um Online-Plattformen und Suchmaschinen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in bestimmten Bereichen und Artikeln des Gesetzes über digitale Dienste zu unterstützen. Bei den von der Kommission herausgegebenen Leitlinien handelt es sich um unverbindliche Dokumente, die Empfehlungen zur Einhaltung des EU-Rechts enthalten.
Die Umsetzung der in diesen Leitlinien empfohlenen Maßnahmen ist freiwillig und garantiert nicht automatisch die Einhaltung; sie können als Bezugspunkt für die Bewertung dienen, ob Online-Plattformen und Suchmaschinen ihren rechtlichen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste nachkommen. Darüber hinaus können sie die nationalen Regulierungsbehörden über ihre Durchsetzungsmaßnahmen informieren, um eine einheitliche Anwendung dieser Bestimmungen in der gesamten EU zu gewährleisten.
Leitlinien für den Jugendschutz
Die Kommission hat am 14. Juli 2025 ihre Leitlinien zum Jugendschutz im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (in allen EU-Sprachen verfügbar) vorgelegt.
Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz auf Online-Plattformen genießen können.
Zu den wichtigsten Empfehlungen gehören Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor:
- Süchtig machendes Design
- Cybermobbing
- Schädliche Inhalte
- Unerwünschter Kontakt von Fremden
Leitlinien für Wahlprozesse
Im April 2024 veröffentlichte die Kommission Leitlinien für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen zur Minderung systemischer Risiken für Wahlprozesse.
Diese Leitlinien sollen VLOPs und VLOSEs dabei helfen, Risiken im Zusammenhang mit der Online-Wahlintegrität zu reduzieren.
Sie enthalten eine Reihe von Empfehlungen, darunter:
- Stärkung ihrer internen Prozesse zur Verbesserung der Minderungsmaßnahmen
- Durchführung wahlspezifischer Maßnahmen, die auf die einzelnen Wahlperioden zugeschnitten sind
- Annahme spezifischer Minderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit generativer KI
- Zusammenarbeit mit EU- und nationalen Behörden, Sachverständigen und Organisationen der Zivilgesellschaft
- Einführung von Mechanismen zur Reaktion auf Vorfälle während eines Wahlzeitraums
- Durchführung von Überprüfungen nach den Wahlen zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen
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