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Consultation | Veröffentlichung

Gezielte Konsultation der Interessenträger zur Anwendung der Marrakesch-Richtlinie und -Verordnung

Fünf Jahre nach Beginn der Anwendung der Marrakesch-Richtlinie und der Marrakesch-Verordnung hat die Europäische Kommission eine gezielte Konsultation eingeleitet, um die Ansichten und Erfahrungen der Interessenträger mit der Anwendung der Marrakesch-Richtlinie und der Marrakesch-Verordnung einzuholen.

Die Marrakesch-Richtlinie und -Verordnung

Der Vertrag von Marrakesch ermöglicht Menschen mit Lesebehinderungen den Zugang zu mehr Büchern und anderem Druckmaterial in Formaten, die ihnen zugänglich sind. Die Richtlinie und die Verordnung zur Umsetzung des Vertrags von Marrakesch in EU-Recht traten 2018 zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen in Kraft. Die Kommission muss die Richtlinie und die Verordnung bewerten. Die Antworten auf die gezielte Konsultation werden in die laufende Bewertung einfließen, die durch eine externe Studie untermauert wird.

Die Kommission fordert die Interessenträger auf, qualitative und, soweit möglich, quantitative Daten für die Bewertung bereitzustellen.

Wer kann teilnehmen?

  • Begünstigte der mit der Marrakesch-Richtlinie eingeführten Urheberrechtsausnahme, insbesondere Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter, ältere Menschen und ihre Vertreter
  • Rechteinhaber, insbesondere Urheber/Akteure und ihre Vertreter, Verleger/Hersteller und ihre Vertreter
  • Befugte Stellen (gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Marrakesch-Richtlinie ist dies eine Stelle, die von einem Mitgliedstaat ermächtigt oder anerkannt ist, um begünstigten Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht Aus- und Weiterbildung, adaptive Lese- oder Informationszugang zu gewähren. Dazu gehören auch öffentliche Einrichtungen oder Organisationen ohne Erwerbszweck, die als eine ihrer Haupttätigkeiten, institutionellen Verpflichtungen oder im Rahmen ihrer Gemeinwohlaufgaben die gleichen Dienstleistungen für begünstigte Personen erbringen.)
  • Organisationen im Bereich des Kulturerbes und Bildungseinrichtungen (z. B. Bibliotheken, Bibliotheksverbände, andere Bildungseinrichtungen)
  • Sonstige einschlägige Organisationen der Zivilgesellschaft und gewerbliche Einrichtungen

Die Konsultation endet am 11. August 2023. Die gezielte Konsultation steht in EU Survey zur Verfügung, auch in einem zugänglichen Format, in drei Sprachen (Englisch, Französisch und Deutsch), sie können jedoch in jeder beliebigen EU-Amtssprache antworten.

Teilnahme an der Konsultation

Mehr Informationen

Umsetzung des Vertrags von Marrakesch in EU-Recht