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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Policy and legislation | Veröffentlichung

Beschluss der Kommission zur Errichtung des Europäischen Amtes für künstliche Intelligenz

Innerhalb der Kommission wird als Teil der Verwaltungsstruktur der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien und vorbehaltlich ihres jährlichen Managementplans ein Europäisches Amt für künstliche Intelligenz eingerichtet.

Das Europäische Amt für künstliche Intelligenz sollte im Einklang mit den internen Verfahren der Kommission tätig sein, und seine Einrichtung sollte die Befugnisse und Zuständigkeiten der zuständigen nationalen Behörden sowie der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bei der Überwachung von KI-Systemen gemäß der künftigen Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und anderen sektorspezifischen Rechtsvorschriften der Union unberührt lassen. Sie berührt nicht die Aufgaben anderer Kommissionsdienststellen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und des Europäischen Auswärtigen Dienstes im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Das Europäische Amt für künstliche Intelligenz sollte seine Aufgaben, insbesondere die Herausgabe von Leitlinien, so wahrnehmen, dass sich die Tätigkeiten der einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union im Rahmen sektorspezifischer Rechtsvorschriften nicht überschneiden.

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Commission Decision Establishing the European AI Office
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