
GettyImages © Aree Sarak
Durch die Herausgabe von Leitlinien zur Definition von KI-Systemen will die Kommission Anbieter und andere relevante Personen dabei unterstützen, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System darstellt, um die wirksame Anwendung der Vorschriften zu erleichtern.
Die Leitlinien zur Definition des KI-Systems sind nicht bindend. Sie sind so konzipiert, dass sie sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere im Hinblick auf praktische Erfahrungen, neue Fragen und Anwendungsfälle, die sich ergeben.
Die Kommission hat diese Leitlinien zusätzlich zu den Leitlinien für verbotene Praktiken der künstlichen Intelligenz (KI) im Sinne des KI-Gesetzes veröffentlicht.
Mit dem KI-Gesetz, das darauf abzielt, Innovation zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, Sicherheit und Grundrechten zu gewährleisten, werden KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien eingeteilt, darunter verbotene Systeme, Systeme mit hohem Risiko und solche, die Transparenzpflichten unterliegen.
Seit Sonntag, dem 2. Februar, gelten die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz). Dazu gehören die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz und eine sehr begrenzte Anzahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der EU unannehmbare Risiken bergen, wie im KI-Gesetz dargelegt.
Bitte beachten Sie, dass die Kommission den Entwurf der Leitlinien zwar gebilligt, aber noch nicht förmlich angenommen hat.