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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Consultation results | Veröffentlichung

Gesetz über digitale Dienste: Zusammenfassender Bericht über die Aufforderung zur Stellungnahme zur Delegierten Verordnung über den Datenzugang

Gemäß Artikel 40 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) können zugelassene Forscher Daten von sehr großen Online-Plattformen (VLOP) oder Suchmaschinen (VLOSE) anfordern, um Untersuchungen zu systemischen Risiken in der EU durchzuführen.

Indem sie Forschern den Zugang zu zuvor nicht und nicht offengelegten Daten ermöglichen, werden die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste zu einer besseren Überwachung der Maßnahmen der Plattformanbieter zur Bekämpfung illegaler Inhalte sowie anderer gesellschaftlicher Risiken wie der Verbreitung von Desinformation und der Risiken, die sich auf die psychische Gesundheit der Nutzer auswirken können, beitragen.

Die Sondierung fand vom 25. April bis zum 31. Mai 2023 statt. Es gingen 133 Beiträge ein, in denen Rückmeldungen zum Datenzugangsbedarf der Forscher eingeholt wurden. Er befasste sich auch mit operativen Fragen des Datenzugangs, wie verfahrenstechnische und technische Anforderungen an Datenzugangsanwendungen.

Die Teilnehmer der Sondierung betonten die Notwendigkeit eines standardisierten Antragsverfahrens sowie weiterer Leitlinien zu den Kriterien, die Forscher erfüllen müssen, um zugelassener Forscher zu werden. Sie betonten ferner, wie wichtig es ist, einen Mechanismus zu haben, mit dem der Datenzugangsbedarf der Forscher und die Rechte der Anbieter von VLOPs/VLOSE in Einklang gebracht werden. Viele Beiträge forderten auch mehr Klarheit in Bezug auf die Verpflichtungen dieser Anbieter gemäß Artikel 40 Absatz 12.

Auf der Grundlage der eingegangenen Beiträge arbeitet die Kommission derzeit an einem delegierten Rechtsakt, in dem die technischen Bedingungen und Verfahrensanforderungen für ein effizientes, praktisches und klares Verfahren für den Datenzugriff festgelegt werden, das auch angemessene Garantien gegen Missbrauch bietet. Der delegierte Rechtsakt soll im Frühjahr 2024 angenommen werden.

Der Zugang von Forschern zu Daten gemäß Artikel 40 des Gesetzes über digitale Dienste wird Teil eines umfassenderen Instrumentariums an Transparenz sein, das mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführt wurde und unter anderem die Transparenzdatenbank für das Gesetz über digitale Dienste und die Transparenzberichte über digitale Dienste umfasst.

Weitere Informationen zum Gesetzespaket über digitale Dienste

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Call for evidence on the Delegated Regulation on data access provided for in the Digital Services Act - Summary & analysis
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