Die vorgeschlagene gezielte Änderung zielt darauf ab, im Wege von Durchführungsrechtsakten der Kommission die Annahme europäischer Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung für „verwaltete Sicherheitsdienste“ zusätzlich zu Informations- und Technologieprodukten, IKT-Diensten und IKT-Prozessen, die bereits unter den Rechtsakt zur Cybersicherheit fallen, zu ermöglichen. Verwaltete Sicherheitsdienste spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Prävention und Eindämmung von Cybersicherheitsvorfällen.
Zugang zu der vorgeschlagenen Verordnung in allen Amtssprachen der EU.