TikTok und YouTube müssen der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 30. November 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte bewerten. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste nach sich ziehen.
Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission auf ein Auskunftsersuchen hin Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben verhängen. Bei Ausbleiben einer Antwort kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte eine nicht fristgerechte Antwort zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
Nach ihrer Benennung als sehr große Online-Plattforms. müssen TikTok und YouTube alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten Bestimmungen einhalten, einschließlich der Bewertung und Minderung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Rechte des Kindes, und auf den Schutz Minderjähriger. TikTok hat bereits am 19. Oktober 2023 ein Auskunftsersuchen über die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte und Hetze, die mutmaßliche Verbreitung von Desinformation und allgemeine Aspekte des Schutzes Minderjähriger im Internet erhalten.