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Europäisches Chip-Gesetz: Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Antragsverfahren für den Status einer integrierten Produktionsanlage und einer offenen EU-Gießerei

Die Kommission hat Leitlinien zum Antragsverfahren für neuartige Anlagen veröffentlicht, um den Status einer integrierten Produktionsanlage und/oder einer offenen EU-Gießerei im Rahmen der zweiten Säule des europäischen Chip-Gesetzes zu beantragen.

European Chips Act: Commission publishes guidance on the application process for the status of integrated production facility and open EU foundry

iStock photo Getty images plus

„First-of-a-kind“-Anlagen sind neue oder modernisierte Halbleiterfertigungsanlagen, die eine noch nicht auf dem EU-Markt vorhandene Innovationsdimension bieten. Solche Einrichtungen können bei der Kommission beantragen, den Status einer „integrierten Produktionsanlage“ (IPF) oder einer „offenen EU-Gießerei“ (OEF) zu erhalten, was sie zu gestrafften Verwaltungsanwendungen und einem vorrangigen Zugang zu den Pilotanlagen berechtigt.

Unternehmen, die dann als IPF- und OEF-Unternehmen anerkannt werden, werden wesentlich zur Versorgungssicherheit und Resilienz des Halbleitersektors der Union beitragen. Darüber hinaus kann die Kommission in Krisenzeiten IPF oder OEF auffordern, der Lieferung einer Bestellung krisenrelevanter Produkte Vorrang einzuräumen.

Während es sich bei der Beantragung des IPF- und OEF-Status um ein von der beihilferechtlichen Erstprüfung getrenntes Verfahren handelt, werden diese beiden Verfahren und die jeweiligen Bewertungen miteinander verknüpft und nach Möglichkeit parallel von der Kommission durchgeführt.

Die von der Kommission veröffentlichten Leitlinien sollen Unternehmen dabei unterstützen, sich im fortlaufenden Antragsverfahren zurechtzufinden, um den Status von IPF und OEF zu erlangen, die Förderkriterien zu verstehen und die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise zu erstellen.

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