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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Der erste bei der Kommission eingegangene Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck enthält Einzelheiten zu den Vorschriften des KI-Gesetzes für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischen Risiken.

Das Europäische Amt für KI hat die Ausarbeitung des Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck erleichtert. Den Vorsitz führten unabhängige Sachverständige, an denen fast 1000 Interessenträger sowie Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, europäische und internationale Beobachter teilnahmen.

Warum ein Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Nutzen?

Allgemeine KI-Modelle können eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen und werden zur Grundlage für viele KI-Systeme in der EU. Einige dieser Modelle könnten systemische Risiken mit sich bringen, wenn sie sehr fähig oder weit verbreitet sind. Um eine sichere und transparente KI zu gewährleisten, werden mit dem KI-Gesetz Vorschriften für Anbieter solcher Modelle eingeführt. Dazu gehören Transparenz und urheberrechtliche Vorschriften. Bei Modellen, die systemische Risiken bergen können, sollten die Anbieter diese Risiken bewerten und mindern.

Die Vorschriften des KI-Gesetzes über GPAI gelten ab dem 2. August 2025. Der Verhaltenskodex enthält diese Vorschriften, die ein freiwilliges Instrument darstellen, das von unabhängigen Sachverständigen ausgearbeitet wurde und der Industrie dabei helfen soll, die Vorschriften des KI-Gesetzes über KI mit allgemeinem Verwendungszweck einzuhalten. 

Wie wurde der Verhaltenskodex ausgearbeitet?

Der Kodex wurde in einem iterativen Entwurfsprozess erstellt. Am 30. September veranstaltete das KI-Büro die Auftaktveranstaltung für die Plenartagung zum Verhaltenskodex, an der fast 1000 Teilnehmer teilnahmen, darunter eine große Anzahl von Berufsverbänden. Dies waren die förderfähigen Teilnehmer an der Aufforderung zur Teilnahme an der vom Amt für künstliche Intelligenz am 30. Juli 2024 eingeleiteten Ausarbeitung.

Das Plenum war in vier Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen strukturiert. Nach dem Auftaktplenum wurden die Teilnehmer dreimal virtuell zu Redaktionsrunden mit Diskussionen in Arbeitsgruppen einberufen. Für jede Arbeitsgruppe wurden die Diskussionen von den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden unterstützt, die vom Amt für künstliche Intelligenz aus interessierten unabhängigen Sachverständigen ausgewählt und ernannt wurden. Die Teilnehmer konnten während jeder dieser Sitzungen oder innerhalb von zwei Wochen schriftlich Stellung nehmen.

Der Kodex wurde in einem inklusiven und transparenten Verfahren ausgearbeitet, an dem eine Vielzahl interessierter Interessenträger beteiligt waren: Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, nachgelagerte Anbieter, Branchenorganisationen, die Zivilgesellschaft, Rechteinhaber und andere Einrichtungen sowie Hochschulen und unabhängige Sachverständige.

Als Hauptadressaten des Kodex wurden Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck zu speziellen Workshops mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden eingeladen, die zusätzlich zu ihrer Teilnahme im Plenum zur Information über jede iterative Redaktionsrunde beitragen. Das Amt für künstliche Intelligenz hat für Transparenz bei diesen Diskussionen gesorgt.

Über den KI-Rat wurde während des gesamten Prozesses eine enge Einbeziehung der Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sichergestellt. Das Amt für künstliche Intelligenz lud auch andere öffentliche Einrichtungen und Agenturen aus der ganzen Welt, die an der Risikobewertung und Minderung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck arbeiten, als Beobachter in das Plenum ein.

Das KI-Büro spielte während des gesamten Prozesses eine zentrale Rolle. Durch die Erleichterung der Ausarbeitung, Koordinierung der Diskussionen und Dokumentation der Ergebnisse garantierte das Amt für künstliche Intelligenz, dass die Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und alle Teilnehmer des Plenums Zugang zu den Informationen hatten und einen sinnvollen Beitrag leisten können. Diese Aufsicht trägt dazu bei, ein offenes und kollaboratives Umfeld aufrechtzuerhalten und das Vertrauen und die Rechenschaftspflicht bei der Entwicklung des Verhaltenskodex zu fördern.

Muster für die Zusammenfassung der Schulungsdaten

Parallel zum Verfahren des Verhaltenskodex entwickelt das Amt für künstliche Intelligenz auch eine Vorlage für die hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Schulungsdaten, die Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d des KI-Gesetzes veröffentlichen müssen. Das Amt für künstliche Intelligenz sammelte Beiträge von Interessenträgern im Rahmen einer umfassenderen Konsultation mehrerer Interessenträger zu KI mit allgemeinem Verwendungszweck, bei der mehr als 430 Antworten von einem breiten Spektrum von Interessenträgern eingingen.

Die Vorlage für die Zusammenfassung der Schulungsdaten ist eng mit den Verpflichtungen der Anbieter in Bezug auf Transparenz und Urheberrecht verknüpft, die im Verhaltenskodex dargelegt sind. Angesichts der engen Verflechtungen der beiden Prozesse und der Beteiligung aller interessierten Interessengruppen mit mehr als 1000 Teilnehmern an der Ausarbeitung des Verhaltenskodex hat das Amt für künstliche Intelligenz seine vorläufigen Ideen vorgestellt und es den Teilnehmern des Kodex ermöglicht, zusätzliche Rückmeldungen zur vorläufigen Struktur und zu den Elementen der Vorlage zu geben. Das Thema wurde auch mit den Vertretern der Mitgliedstaaten in der Untergruppe des KI-Ausschusses und dem Europäischen Parlament erörtert, bevor die Kommission das Muster im Juli 2025 annahm.

Zeitplan

Dies ist der gesamte Ausarbeitungsprozess bis zur Veröffentlichung des Kodex.

  • 10. Dezember 2024
    KI-Verwaltungsrat informiert über Fortschritte beim Verhaltenskodex
  • 11. Dezember 2024
    Europäisches Parlament lädt KI-Büro, Vorsitze und stellvertretende Vorsitzende ein
  • 19. Dezember 2024
    AI Office veröffentlicht den zweiten Entwurf des Kodex (ersterEntwurf)
    EU-Umfrage zur Rückmeldung der Teilnehmer gleichzeitig gestartet
  • Woche vom 13. Januar 2025
    Arbeitsgruppensitzungen (Termine unter "nächste Schritte")
     
  • Woche vom 20. Januar 2025
    Anbieter-Workshops
    KI-Vorstand: Sitzung der GPAI-Untergruppe mit den Vorsitzenden
  • 27. Januar 2025
    Zusammenfassung der Plenartagung
  • Woche vom 17. März 2025
    Arbeitsgruppensitzungen
  • Woche vom 24. März 2025
    Vierte Anbieter-Workshops
  • 24. März 2025
    KI-Vorstand: Sitzung der GPAI-Untergruppe mit den Vorsitzenden
    KI-Vorstand: Vollständige Sitzung
  • 28. März 2025
    Zusammenfassung Plenartagung
  • 2. Juli 2025
    GPAI Anbieter Workshop
  • 3. Juli 2025
    Abschlussplenum
  • 10. Juli 2025
    Die Kommission erhielt die endgültige Fassung des Kodex, nachdem sie von den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden auf der abschließenden Plenartagung vorgestellt worden war.
  • 1. August 2025
    Kommission und KI-Ausschuss genehmigen den Kodex im Wege von Angemessenheitsbeschlüssen

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Der Verhaltenskodex hilft der Industrie, die rechtlichen Verpflichtungen des KI-Gesetzes in Bezug auf Sicherheit, Transparenz und Urheberrecht von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck einzuhalten.

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