Die Europäische Gruppe für Cybersicherheitszertifizierung wurde eingerichtet, um die einheitliche Umsetzung und Anwendung des Cybersicherheitsgesetzes zu gewährleisten.
Über die European Cybersecurity Certification Group (ECCG)
Das ECCG hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Kommission bei ihren Arbeiten zur Gewährleistung einer kohärenten Umsetzung und Anwendung des Rechtsakts zur Cybersicherheit, insbesondere in Bezug auf das fortlaufende Arbeitsprogramm der Union, politische Fragen der Cybersicherheitszertifizierung, die Koordinierung politischer Ansätze und die Ausarbeitung europäischer Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung;
- Unterstützung, Beratung und Zusammenarbeit mit der ENISA bei der Ausarbeitung eines Kandidatenprogramms;
- eine Stellungnahme zu den von der ENISA erstellten Kandidatensystemen zu verabschieden;
- die ENISA aufzufordern, Kandidatenprogramme vorzubereiten;
- an die Kommission gerichtete Stellungnahmen zur Aufrechterhaltung und Überprüfung bestehender europäischer Systeme für Cybersicherheitszertifizierungen zu verabschieden;
- Prüfung relevanter Entwicklungen im Bereich der Cybersicherheitszertifizierung und Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu Cybersicherheitszertifizierungssystemen;
- die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Cybersicherheitszertifizierungsbehörden im Rahmen des Cybersicherheitsgesetzes durch den Kapazitätsaufbau und den Informationsaustausch zu erleichtern, insbesondere durch die Festlegung von Methoden für einen effizienten Informationsaustausch in Bezug auf Fragen der Cybersicherheitszertifizierung;
- Unterstützung der Umsetzung von Peer-Assessment-Mechanismen im Einklang mit den Vorschriften einer europäischen Cybersicherheitszertifizierung;
- Erleichterung der Angleichung der europäischen Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung an international anerkannte Normen, unter anderem durch Überprüfung bestehender europäischer Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung, und gegebenenfalls Empfehlungen an die ENISA, mit einschlägigen internationalen Normungsorganisationen in Kontakt zu treten, um Unzulänglichkeiten oder Lücken bei den verfügbaren international anerkannten Normen zu beheben.
Mitglieder
Das ECCG setzt sich aus Vertretern nationaler Cybersicherheitszertifizierungsbehörden oder Vertretern anderer relevanter nationaler Behörden zusammen. Ein Mitglied des ECCG kann nicht mehr als zwei Mitgliedstaaten vertreten. Interessenträger und relevante Dritte können eingeladen werden, an den Sitzungen der ECCG teilzunehmen und an ihrer Arbeit teilzunehmen.
Tagesordnungen der Europäischen Gruppe für Cybersicherheitszertifizierung
Die ECCG tritt regelmäßig zusammen, in der Regel während der Plenartagungen. Die Tagesordnung wird vom Sekretariat vorgeschlagen und von allen Mitgliedern vereinbart. Diese Seite wird regelmäßig mit den Tagesordnungen der vorangegangenen Sitzungen aktualisiert.
Liste der Tagesordnungen früherer Sitzungen
- 21. Sitzung des ECCG, 15. April 2024
- 20. Sitzung des ECCG, 20. März 2024
- 19. Sitzung der ECCG, 29. Februar 2024
- 18. Sitzung des ECCG, 20. November 2023
- 17. Sitzung des ECCG, 20. Oktober 2023
- 16. Sitzung des ECCG, 22. September 2023
- 15. Sitzung des ECCG, 12. Juli 2023
- 14. Sitzung des ECCG, 26. Mai 2023
- 13. Sitzung der ECCG, 25. November 2022
- 12. Sitzung des ECCG, 28. Juni 2022
- 11. Sitzung des ECCG, 8. Dezember 2021
- 10. Sitzung des ECCG, 28. Juni 2021
- 9. Sitzung der ECCG, 22. Februar 2021
- 8. Sitzung des ECCG, 27. November 2020
- 7. Sitzung des ECCG, 16. September 2020
- 6. Sitzung des ECCG, 7. Juli 2020
- 5. Sitzung des ECCG, 20. Mai 2020
- 4. Sitzung des ECCG, 13. März 2020
- 3. Sitzung des ECCG, 27. Januar 2020
- 2. Sitzung des ECCG, 13. November 2019
- 1. Sitzung des ECCG, 18. September 2019
Liste der Protokolle früherer Sitzungen
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Der EU-Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung von IKT-Produkten ermöglicht die Schaffung maßgeschneiderter und risikobasierter EU-Zertifizierungssysteme.