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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Arbeitsgruppen im Rahmen des Europäischen Gremiums für digitale Dienste

Das Europäische Gremium für digitale Dienste hat acht Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich jeweils einem bestimmten Aspekt des Gesetzes über digitale Dienste widmen, um den Auftrag des Gremiums zu unterstützen.

Der ursprüngliche Anwendungsbereich und die Arbeitsabläufe der acht vom Verwaltungsrat gebilligten Arbeitsgruppen lauten wie folgt:

Sitzungen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppen treten regelmäßig gemäß dem vom Europäischen Ausschuss für digitale Dienste in seiner 7. Sitzung am 25. September 2024 angenommenen Mandat zusammen.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppen sind die Mitglieder des Verwaltungsrats, d. h. die Koordinatoren für digitale Dienste, die an der entsprechenden Arbeitsgruppe teilnehmen möchten. Jede Arbeitsgruppe wird von einem technischen Vertreter der Europäischen Kommission geleitet und kann einen Koordinator für digitale Dienste als stellvertretenden Vorsitzenden wählen.

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Gesamtbild

Das Europäische Gremium für digitale Dienste ist eine unabhängige Beratungsgruppe, die mit Wirkung vom 17. Februar 2024 durch das Gesetz über digitale Dienste eingesetzt wurde.