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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Europäisches Gremium für digitale Dienste

Der European Board for Digital Services ist eine unabhängige Beratungsgruppe, die mit Wirkung vom 17. Februar 2024 durch das Gesetz über digitale Dienste eingerichtet wurde.

Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste (im Folgenden „Board“) setzt sich aus den Koordinatoren der Mitgliedstaaten für digitale Dienste zusammen und führt den Vorsitz der Europäischen Kommission.

Als Vorsitzender des Verwaltungsrats beruft die Europäische Kommission die Sitzungen ein und bereitet die Tagesordnung vor. Darüber hinaus leistet die Europäische Kommission administrative und analytische Unterstützung für die Tätigkeiten des Ausschusses. Über den Verwaltungsrat arbeiten die Europäische Kommission und die Koordinatoren für digitale Dienste als kohäsives Team zusammen und verfolgen einen europäischen Ansatz bei der Durchsetzung der DSA.

Der Verwaltungsrat ist ein Eckpfeiler für die konsequente Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste innerhalb der Europäischen Union zum Nutzen aller europäischen Bürger sowie seiner Gesellschaft und Wirtschaft. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Koordinierung unter Berücksichtigung der spezifischen Auswirkungen von Vermittlungsdiensten in den einzelnen Mitgliedstaaten sind für eine wirksame und kohärente Durchsetzung der DSA in der gesamten Europäischen Union unerlässlich.

Zu diesem Zweck berät der Ausschuss die Koordinatoren für digitale Dienste und die Europäische Kommission gemäß dem Gesetz über digitale Dienste, um folgende Ziele zu erreichen: 

  1. Beitrag zur einheitlichen Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste und zur wirksamen Zusammenarbeit der Koordinatoren für digitale Dienste und der Europäischen Kommission in Angelegenheiten, die unter das Gesetz über digitale Dienste fallen; 
  2. Koordinierung und Beitrag zu Leitlinien und Analysen der Europäischen Kommission und der Koordinatoren für digitale Dienste und anderer zuständiger Behörden zu aufkommenden Fragen im gesamten Binnenmarkt in Bezug auf Angelegenheiten, die unter das Gesetz über digitale Dienste fallen; und
  3. Unterstützung der Koordinatoren für digitale Dienste und der Europäischen Kommission bei der Überwachung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.

Erste Sitzung des DSA-Vorstands am 19. Februar

Dokumente (wird als PDF heruntergeladen):

Zweite Sitzung des DSA-Vorstands am 15. März

Dokumente (wird als PDF heruntergeladen):

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Das Digital Services Act Paket

Das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte zielen darauf ab, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt werden, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen.

Siehe auch

DSA-Whistleblower-Tool

Das DSA (Digital Services Act) Whistleblower-Tool ermöglicht es Mitarbeitern und anderen Insidern, schädliche Praktiken von Very Large Online Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs) zu melden.

Koordinatoren für digitale Dienste

Koordinatoren für digitale Dienste unterstützen die Kommission bei der Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen im Gesetz über digitale Dienste (DSA).