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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Europäisches Gremium für digitale Dienste

Der Europäische Rat für digitale Dienste ist eine unabhängige Beratungsgruppe, die mit Wirkung vom 17. Februar 2024 durch das Gesetz über digitale Dienste eingesetzt wurde.

Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste (im Folgenden „Ausschuss“) setzt sich aus den Koordinatoren der Mitgliedstaaten für digitale Dienste zusammen und wird von der Europäischen Kommission geleitet.

Als Vorsitzender des Ausschusses beruft die Europäische Kommission die Sitzungen ein und bereitet die Tagesordnung vor. Darüber hinaus leistet die Europäische Kommission administrative und analytische Unterstützung für die Tätigkeiten des Ausschusses. Über das Gremium arbeiten die Europäische Kommission und die Koordinatoren für digitale Dienste als kohärentes Team zusammen und verfolgen bei der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste einen europäischen Ansatz.

Das Gremium ist ein Eckpfeiler für die einheitliche Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste in der Europäischen Union zum Nutzen aller europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Gesellschaft und Wirtschaft. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Koordinierung unter Berücksichtigung der spezifischen Auswirkungen von Vermittlungsdiensten in den einzelnen Mitgliedstaaten sind für eine wirksame und kohärente Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste in der gesamten Europäischen Union unerlässlich.

Zu diesem Zweck berät das Gremium die Koordinatoren für digitale Dienste und die Europäische Kommission im Einklang mit dem Gesetz über digitale Dienste, um die folgenden Ziele zu erreichen: 

  1. Beitrag zur einheitlichen Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste und zur wirksamen Zusammenarbeit der Koordinatoren für digitale Dienste und der Europäischen Kommission in Bezug auf Angelegenheiten, die unter das Gesetz über digitale Dienste fallen; 
  2. Koordinierung und Mitwirkung an Leitlinien und Analysen der Europäischen Kommission, der Koordinatoren für digitale Dienste und anderer zuständiger Behörden zu aufkommenden Fragen im gesamten Binnenmarkt in Bezug auf Fragen, die unter das Gesetz über digitale Dienste fallen; und
  3. Unterstützung der Koordinatoren für digitale Dienste und der Europäischen Kommission bei der Beaufsichtigung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.

Arbeitsgruppen

Der Verwaltungsrat hat inseiner 5. Sitzung am 20. Juni 2024 acht Arbeitsgruppeneingesetzt, die den Verwaltungsrat unterstützen und ihm Bericht erstatten. 

Sitzungen des DSA-Vorstands

Die Sitzungen des Verwaltungsrats des DSA finden regelmäßig im Einklang mit der Geschäftsordnung und dem Leitbild statt. 

Der Verwaltungsrat hat einenjährlichen Arbeitsplan für den Zeitraum September 2024 bis August 2025 angenommen.

Nachfolgend können Sie die Tagesordnung, die Anwesenheitsliste und das Protokoll für jede Sitzung des DSA-Vorstands als PDF herunterladen.

Erste Sitzung des DSA-Vorstands am 19. Februar

Zweite Sitzung des DSA-Vorstands am 15. März

Dritte Sitzung des DSA-Vorstands am 25. April

Vierte Sitzung des DSA-Vorstands am 28. Mai

Fünfte Sitzung des DSA-Vorstands am 20. Juni

Sechste Sitzung des DSA-Vorstands am 12. Juli

Ad-hoc-Sitzung des DSA-Vorstands am 9. August

Siebte Sitzung des DSA-Vorstands am 25. September

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Paket zum Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte zielen darauf ab, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt sind, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen.

Vertiefen

Siehe auch

DSA-Whistleblower-Tool

Das DSA (Digital Services Act) Whistleblower-Tool ermöglicht es Mitarbeitern und anderen Insidern, schädliche Praktiken von Very Large Online Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs) zu melden.

Koordinatoren für digitale Dienste

Koordinatoren für digitale Dienste unterstützen die Kommission bei der Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen im Gesetz über digitale Dienste.