Der Europäische Rat für digitale Dienste ist eine unabhängige Beratungsgruppe, die mit Wirkung vom 17. Februar 2024 durch das Gesetz über digitale Dienste eingesetzt wurde.
Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste (im Folgenden „Ausschuss“) setzt sich aus den Koordinatoren der Mitgliedstaaten für digitale Dienste zusammen und wird von der Europäischen Kommission geleitet.
Als Vorsitzender des Ausschusses beruft die Europäische Kommission die Sitzungen ein und bereitet die Tagesordnung vor. Darüber hinaus leistet die Europäische Kommission administrative und analytische Unterstützung für die Tätigkeiten des Ausschusses. Über das Gremium arbeiten die Europäische Kommission und die Koordinatoren für digitale Dienste als kohärentes Team zusammen und verfolgen bei der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste einen europäischen Ansatz.
Das Gremium ist ein Eckpfeiler für die einheitliche Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste in der Europäischen Union zum Nutzen aller europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Gesellschaft und Wirtschaft. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Koordinierung unter Berücksichtigung der spezifischen Auswirkungen von Vermittlungsdiensten in den einzelnen Mitgliedstaaten sind für eine wirksame und kohärente Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste in der gesamten Europäischen Union unerlässlich.
Zu diesem Zweck berät das Gremium die Koordinatoren für digitale Dienste und die Europäische Kommission im Einklang mit dem Gesetz über digitale Dienste, um die folgenden Ziele zu erreichen:
- Beitrag zur einheitlichen Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste und zur wirksamen Zusammenarbeit der Koordinatoren für digitale Dienste und der Europäischen Kommission in Bezug auf Angelegenheiten, die unter das Gesetz über digitale Dienste fallen;
- Koordinierung und Mitwirkung an Leitlinien und Analysen der Europäischen Kommission, der Koordinatoren für digitale Dienste und anderer zuständiger Behörden zu aufkommenden Fragen im gesamten Binnenmarkt in Bezug auf Fragen, die unter das Gesetz über digitale Dienste fallen; und
- Unterstützung der Koordinatoren für digitale Dienste und der Europäischen Kommission bei der Beaufsichtigung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen.
Arbeitsgruppen
Der Verwaltungsrat hat inseiner 5. Sitzung am 20. Juni 2024 acht Arbeitsgruppeneingesetzt, die den Verwaltungsrat unterstützen und ihm Bericht erstatten.
Sitzungen des DSA-Vorstands
Die Sitzungen des Verwaltungsrats des DSA finden regelmäßig im Einklang mit der Geschäftsordnung und dem Leitbild statt.
Der Verwaltungsrat hat einenjährlichen Arbeitsplan für den Zeitraum September 2024 bis August 2025 angenommen.
Nachfolgend können Sie die Tagesordnung, die Anwesenheitsliste und das Protokoll für jede Sitzung des DSA-Vorstands als PDF herunterladen.
Erste Sitzung des DSA-Vorstands am 19. Februar
Zweite Sitzung des DSA-Vorstands am 15. März
Dritte Sitzung des DSA-Vorstands am 25. April
Vierte Sitzung des DSA-Vorstands am 28. Mai
Fünfte Sitzung des DSA-Vorstands am 20. Juni
Sechste Sitzung des DSA-Vorstands am 12. Juli
Ad-hoc-Sitzung des DSA-Vorstands am 9. August
Siebte Sitzung des DSA-Vorstands am 25. September
Zugehöriger Inhalt
Gesamtbild
Das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte zielen darauf ab, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt sind, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen.
Vertiefen
Das Europäische Gremium für digitale Dienste hat acht Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich jeweils mit einem bestimmten Aspekt des Gesetzes über digitale Dienste befassen, um den Auftrag des Gremiums zu unterstützen.
Siehe auch
Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sind vertrauenswürdige Hinweisgeber dafür verantwortlich, potenziell illegale Inhalte zu erkennen und Online-Plattformen zu warnen. Sie sind von den nationalen Koordinatoren für digitale Dienste benannte Stellen.
Das DSA (Digital Services Act) Whistleblower-Tool ermöglicht es Mitarbeitern und anderen Insidern, schädliche Praktiken von Very Large Online Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs) zu melden.
Koordinatoren für digitale Dienste unterstützen die Kommission bei der Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen im Gesetz über digitale Dienste.
Das Gesetz über digitale Dienste enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Online-Diensten, ohne Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu behindern.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die von der Kommission beaufsichtigten benannten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und die wichtigsten Durchsetzungsmaßnahmen.
Seit August 2023 haben Plattformen bereits damit begonnen, ihre Systeme und Schnittstellen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) zu ändern, um allen ein sichereres Online-Erlebnis zu bieten.
Die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) umfasst eine vollständige Reihe von Ermittlungs- und Sanktionsmaßnahmen, die von den nationalen Behörden und der Kommission ergriffen werden können.
Das Gesetz über digitale Dienste bietet einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, der EU und den nationalen Behörden, um sicherzustellen, dass Plattformen ihren Verpflichtungen nachkommen.
Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sind diejenigen mit über 45 Millionen Nutzern in der EU. Sie müssen die strengsten Regeln der DSA einhalten.
Erfahren Sie, wie das Gesetz über digitale Dienste die Online-Welt sicherer machen und Ihre Grundrechte schützen kann.