Skip to main content
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Umsetzung der Geoblocking-Verordnung in Irland

Auf dieser Seite wird der aktuelle Stand der Umsetzung des Geoblockings in Irland und der lokalen Anlaufstellen dargestellt.

Durchsetzungsstelle 

Helpline Lo-call: 1890 432 432

Helpline National: 01 402 5555

Kontaktieren Sie uns

Unterstützung der Verbraucherverbände

Telefon: 01-8797620

E-Mail: info@eccireland.ie

Maßnahmen bei Verstößen

  • Ein Gewerbetreibender, der eine Straftat nach der Geoblocking-Verordnung begeht, haftet bei einer summarischen Verurteilung zu einer Geldstrafe der Klasse A oder zu Freiheitsstrafen für eine Dauer von höchstens 12 Monaten oder beides.
    Darüber hinaus gelten die §§ 77, 78, 80 und 84 des Verbraucherschutzgesetzes 2007 (Nr. 19 von 2007) für eine Straftat nach diesen Verordnungen, da sie für eine Straftat nach diesem Gesetz gelten, und dementsprechend sind Verweise in diesen Abschnitten auf eine Straftat nach diesem Gesetz so auszulegen, dass sie Verweise auf eine Straftat nach diesen Verordnungen einschließen.
    (siehe entsprechende Webseite)
  • Die Verordnung Nr. 513 der Europäischen Union (Ungerechtfertigte Geoblocking of Consumers) 2018 Regulations 2018 Regulations (EU) Nr. 5 befasst sich mit Straftaten im Rahmen der Verordnung. (siehe entsprechende Webseite)

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Die Kommission hat ungerechtfertigten Geoblocking-Vorschriften ein Ende gesetzt, die Online-Shopping und grenzüberschreitende Verkäufe in der EU untergraben.