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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Call for proposals | Veröffentlichung

Medienfreiheit und investigativer Journalismus

Die Europäische Union stellt 3,75 Mio. EUR für Maßnahmen zur Förderung der Medienfreiheit und des investigativen Journalismus bereit.

Medienfreiheit und -pluralismus sind wesentliche Säulen jeder Demokratie und entscheidende Voraussetzungen für eine offene und freie demokratische Debatte. Sie sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 11 Absatz 2) verankert.

Im Dezember 2020 nahm die Kommission den Europäischen Aktionsplan für Demokratie an, um die Widerstandsfähigkeit der europäischen Demokratien zu stärken. Medienfreiheit und -pluralismus sind ein zentraler Bestandteil des Aktionsplans, in dem Maßnahmen zur Förderung des Medienpluralismus angekündigt werden, einschließlich einer nachhaltigen Finanzierung von Projekten mit Schwerpunkt auf rechtlicher und praktischer Unterstützung für Journalisten in der EU und anderswo.

Körperliche Angriffe, Online-Aufstachelungen und missbräuchliche Klagen gegen Investigativjournalisten in der EU, die Todesdrohungen und sogar Morde an Investigativjournalisten haben die Gefahren, denen investigative Journalisten häufig ausgesetzt sind, und damit die Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern, in den Vordergrund gerückt. Auch wenn die anhaltende COVID-19-Pandemie gezeigt hat, wie wichtig zuverlässige Nachrichten sind und wie wichtig Journalisten in unseren Gesellschaften sind, hat sie auch die bereits bestehenden Bedrohungen für Journalisten und ihre Sicherheit verschärft.

Journalisten untersuchen zunehmend Themen, die für die Bürgerinnen und Bürger mehrerer Mitgliedstaaten von gemeinsamem Interesse sind. Solche grenzüberschreitenden Ermittlungen sind jedoch in der Regel komplex und ressourcenintensiv und oft nicht ausreichend finanziert.

Die EU veröffentlicht eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die beiden folgenden vorbereitenden Maßnahmen:

Vorbereitende Maßnahme: Ein europaweiter Mechanismus zur Reaktion auf Verstöße gegen die Presse- und Medienfreiheit (Maßnahme 1)

Mit dem europaweiten Krisenreaktionsmechanismus für Verstöße gegen die Presse- und Medienfreiheit sollen die Folgen der Verschlechterung der Presse- und Medienfreiheit in bestimmten Mitgliedstaaten und Kandidatenländern abgemildert werden. Sie wird auch eine systematische Überwachung der Verstöße gegen die Presse- und Medienfreiheit in der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Dieser Mechanismus wird Verstöße sichtbar machen und bedrohten Journalisten rechtliche und praktische Unterstützung bieten. Sie wird in Zusammenarbeit mit europäischen, regionalen und lokalen Akteuren im Bereich der Medienfreiheit durchgeführt.

Mit diesem Projekt sollen die Aktivitäten eines Konsortiums von Organisationen unterstützt werden, die zusammenarbeiten, um die Medienfreiheit und die Sicherheit von Journalisten in der EU und den Kandidatenländern zu wahren.

Gesamtbudget: 1 950 000 EUR

Vorbereitende Maßnahme: Soforthilfefonds für investigative Journalisten und Medienorganisationen zur Gewährleistung der Medienfreiheit in der EU (Maßnahme 2)

Die Arbeit von unabhängigen Medienorganisationen und Enthüllungsjournalisten ist von wesentlicher Bedeutung, wenn es gilt, Fehlverhalten wie Geldwäsche und Korruption in der Union und über ihre Grenzen hinaus aufzudecken. Hochwertiger Enthüllungsjournalismus erfordert angemessene Werkzeuge und Mittel. Und doch handelt es sich bei Investigativjournalisten um besonders schutzbedürftige Fachkräfte mit sehr begrenzten Ressourcen.

Mit dieser vorbereitenden Maßnahme soll ein Nothilfefonds für Enthüllungsjournalisten und Medienorganisationen eingerichtet werden, damit die Presse- und Medienfreiheit gefördert wird und Verstöße dagegen verhindert werden, indem die Produktion hochwertiger unabhängiger journalistischer Inhalte im öffentlichen Interesse u. a. durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt wird.

Im Rahmen dieser Maßnahme sollen Maßnahmen eines Konsortiums von Organisationen finanziert werden.

Gesamtbudget: 1 800 000 EUR

Fragen zu dieser Aufforderung sind spätestens am 22. Oktober 2021 an CNECT-I1-CALLS@ec.europa.eu zu richten.

Die Fragen und Antworten werden anonym auf dieser Seite veröffentlicht (weitere Informationen zu Ihren personenbezogenen Daten).

Downloads

1) Call for proposals (.pdf)
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2) Model grant agreement (.pdf)
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3) Grant application form (Word)
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4) Declaration on honour (Word)
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5) Financial identification (.pdf)
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6) Legal Entity form - Private (.pdf)
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7) Legal Entity form - Public (.pdf)
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8) Estimated budget form (Excel)
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9) BS & P&L - financial viability checktool with results (Excel)
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10) PrivacyStatement (.pdf)
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11) Clarifications (12 October 2021)
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