Die in einem zugänglichen Format veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass die Richtlinie effizient konzipiert und umgesetzt wurde und der Zugang zu öffentlichen Online-Diensten und -Informationen innerhalb der EU verbessert wurde, wodurch die soziale und digitale Inklusion gestärkt wurde. Da es sich bei der Barrierefreiheit jedoch um einen ständigen Prozess handelt, besteht immer Raum für Verbesserungen.
Obwohl sich der Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors verbessert hat, haben Menschen mit Behinderungen nach wie vor Schwierigkeiten. Die Ergebnisse zeigten auch einen Mangel an Experten für digitale Barrierefreiheit.
Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton erklärte:
Die laufende Digitalisierung des öffentlichen Sektors sollte allen EU-Bürgern zugutekommen, und die Überprüfung zeigt, dass unsere Maßnahmen den Zugang zu öffentlichen Online-Diensten für Menschen mit Behinderungen verbessert haben. Wir begrüßen die Schlussfolgerungen, in denen der erhebliche EU-Mehrwert bei der Verbesserung der Online-Zugänglichkeit und die positiven Auswirkungen der Richtlinie hervorgehoben werden.
Seit dem 23. Juni 2021 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Websites und mobilen Apps des öffentlichen Sektors für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Ziel der Richtlinie ist es, die digitale und soziale Inklusion zu verbessern und den Binnenmarkt für den barrierefreien Webzugang zu harmonisieren. Inklusion ist eine tragende Säule des digitalen Wandels, wie sie in der „Erklärung zu den europäischen Rechten und Grundsätzen“ zum Ausdruck kommt.
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Report / Study | 07 Dezember 2022
Ziel der Studie ist es, die Überarbeitung der Richtlinie über den barrierefreien Webzugang und ihrer Durchführungsrechtsakte für die ersten drei Jahre ihrer Anwendung (2018-2021) zu unterstützen.