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Die Geoblocking-Verordnung zielt darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts online und offline zu verbessern, indem ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung beseitigt werden. Geoblocking-Praktiken treten auf, wenn Händler den Zugang zu ihren Online-Schnittstellen wie Websites und Apps für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten sperren oder beschränken, die grenzüberschreitende Transaktionen tätigen möchten. Sie tritt auch dann auf, wenn Unternehmer je nach Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Niederlassung des Kunden unterschiedliche allgemeine Bedingungen anwenden oder grenzüberschreitende Kunden anderweitig daran hindern, den Kauf abzuschließen oder auf das Produkt oder die Dienstleistung zuzugreifen.
Im Rahmen ihres Standardbewertungsverfahrens wird die Kommission bewerten, ob die Verordnung ihre Ziele wirksam erreicht hat. In der Aufforderung zur Stellungnahme werden Interessenträger, darunter Verbraucher, Unternehmen und nationale Behörden, aufgefordert, ihre Ansichten und Erfahrungen in Bezug auf die Umsetzung und die Auswirkungen der Verordnung auszutauschen.
Die Gewährleistung eines gut funktionierenden Binnenmarkts ist eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Kommission. Die Bewertung wird dazu beitragen festzustellen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen und den grenzüberschreitenden Handel in der EU zu stärken.
Die Interessenträger können ihre Beiträge über das Portal „Ihre Meinung zählt“ einreichen.
Weitere Informationen zum Geoblocking und zur Verordnung.