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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Kommission startet neue Datenbank zur Verfolgung der Nutzungsbedingungen digitaler Dienste

Die Europäische Kommission hat heute die Datenbank zu den Nutzungsbedingungen für digitale Dienste ins Leben gerufen, in der die allgemeinen Geschäftsbedingungen digitaler Dienste aufgeführt sind, wobei der Schwerpunkt auf Online-Plattformen wie sozialen Medien, App-Stores oder -Marktplätzen liegt.

Commission launches new database to track digital services terms and conditions

© ipuwadol Adobe stock

Bei dieser Datenbank handelt es sich um eine Initiative der Kommission, die die verschiedenen mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten Transparenzanforderungen ergänzt, einschließlich der Verpflichtung für Online-Plattformen, eine leicht verständliche und in einfacher Sprache abgefasste Zusammenfassung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Sprachen der Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, bereitzustellen.

Die Datenbank zu den Nutzungsbedingungen für digitale Dienste wird Nutzern, Regulierungsbehörden und Interessenträgern als Go-to-Ressource dienen. Die Regulierungsbehörden werden in der Lage sein, die digitale Landschaft zu überwachen und die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu bewerten. Forscher werden die Möglichkeit haben, sich über die Datenbank in Echtzeit Einblicke in die Änderung der Geschäftsbedingungen zu verschaffen.

Die Datenbank stützt sich auf Open-Source-Software, die vom Open-Term-Archiv, einer Initiative im Rahmen des politischen Sponsors des französischen Botschafters für digitale Angelegenheiten, mit Unterstützung des Internetprogramms der nächsten Generation der Kommission entwickelt wurde. Die neu eingerichtete Datenbank verfügt derzeit über ein Archiv von 790 Geschäftsbedingungen verschiedener Dienstleister. Die Datenbank verwendet ein automatisiertes System, das die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Datenbank mehrmals täglich prüft und neue Änderungen hervorhebt.

Mit dem Gesetz über digitale Dienste wird durch verschiedene Transparenzmechanismen ein völlig neues Maß an Rechenschaftspflicht eingeführt. Dazu gehört die Verpflichtung, dass alle Online-Plattformen ihre monatlichen aktiven Nutzer offenlegen und Transparenzberichte veröffentlichen müssen, und dass benannte sehr große Online-Plattformen oder Suchmaschinen verpflichtet sind, Werbearchive einzurichten, Prüfberichte zu veröffentlichen, Risikobewertungsberichte zu erstellen und Forschern Zugang zu gewähren. Mit dem Gesetz über digitale Dienste wird die Kommission ferner beauftragt, eine Transparenzdatenbank zu führen, die eine Begründung enthält, in der die Informationsplattformen den Nutzern bei Entfernung oder Einschränkung von Inhalten im Einzelnen aufgeführt sind.