Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste müssen Anbieter von Vermittlungsdiensten und Online-Plattformen regelmäßige Transparenzberichte über die Moderation von Inhalten in ihren Diensten veröffentlichen. Diese Berichte müssen Informationen wie die Zahl der Anordnungen, die die Justiz- oder Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten erhalten haben, die für die Moderation von Inhalten eingesetzten Humanressourcen, die Zahl der Konten und Inhalte, die der Anbieter freiwillig entfernt hat, sowie die Genauigkeit und Fehlerrate ihrer automatisierten Systeme zur Moderation von Inhalten enthalten.
Seit November 2023 haben die benannten sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen ihre ersten Berichte veröffentlicht. Auf der Grundlage der Bewertung der ersten Berichte hat die Kommission beschlossen, von den durch das Gesetz über digitale Märkte eingeräumten Befugnissen Gebrauch zu machen, um eine Durchführungsverordnung zu erlassen, die darauf abzielt, die Qualität und das Niveau der Harmonisierung der Berichte zu verbessern und das gleiche Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht auf allen Plattformen zu gewährleisten. In der Durchführungsverordnung, die in den ersten Monaten des Jahres 2024 angenommen werden soll, werden Form und Inhalt der Berichte vorgeschrieben, indem verbindliche Vorlagen festgelegt werden. Außerdem werden die Berichtszeiträume für alle Dienstleister standardisiert.
Die Kommission fordert alle Anbieter von Vermittlungsdiensten, Organisationen der Zivilgesellschaft, Forscher und andere auf, ihre Rückmeldungen zur Durchführungsverordnung bis zum 24. Januar 2024 zu übermitteln.
Mit dem Gesetz über digitale Dienste wird durch verschiedene Transparenzmechanismen ein völlig neues Maß an Rechenschaftspflicht eingeführt. Neben ihren Transparenzberichterstattungspflichten sind alle Online-Plattformen verpflichtet, ihre monatlichen aktiven Nutzer offenzulegen, und die benannten sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen Werberegister einrichten, Prüfberichte veröffentlichen, Risikobewertungsberichte erstellen und Forschern Zugang gewähren.
Legislativpaket über digitale Dienste