Die Ergebnisse des Berichts bestätigen, dass die Verordnung weiterhin das wesentliche Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Endnutzerrechte und der Unterstützung eines wettbewerbsorientierten Umfelds im digitalen Binnenmarkt der EU gewährleistet.
In dem Bericht wird auch auf die anhaltenden technologischen und marktbedingten Veränderungen seit dem ersten Bericht über die Umsetzung der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet im Jahr 2019 hingewiesen. Angesichts dieser Ergebnisse werden in dem Bericht Bereiche ermittelt, in denen weitere Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften für den offenen Internetzugang angebracht sein könnten, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften auch in Zukunft relevant bleiben. So wird in dem Bericht beispielsweise festgestellt, dass angesichts der fortschreitenden technologischen Entwicklung und des Aufkommens innovativer Dienste, wie z. B. Transportautomatisierung oder Fernoperationen, eine größere Rechtssicherheit bei der Auslegung bestimmter in der Verordnung enthaltener Begriffe und Begriffsbestimmungen sowohl für Innovatoren als auch für Endnutzer von Vorteil sein könnte.
Die laufenden technologischen und marktbedingten Veränderungen sind auch Gegenstand der Sondierungskonsultation zur Zukunft der Konnektivität und der Infrastruktur, bei der die Interessenträger um Meinungen dazu ersucht werden, wie die Infrastruktur aufgebaut werden kann, die Europa benötigt, um eine Führungsrolle beim digitalen Wandel einzunehmen. Die Konsultation läuft bis zum 19. Mai 2023.
Der Grundsatz des offenen Internets wurde auch in die Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen aufgenommen, was seine anhaltende Bedeutung in der EU verdeutlicht.