Das RFI fordert Temu ferner auf, zusätzliche Daten und Informationen über die Maßnahmen bereitzustellen, die ergriffen wurden, um das Risiko der Verbreitung illegaler Produkte sowie die Risiken im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz, der öffentlichen Gesundheit und dem Wohlergehen der Nutzer zu mindern. Darüber hinaus bittet die Kommission um nähere Angaben zu den Empfehlungssystemen von Temu und zum Risiko für den Schutz personenbezogener Daten der Nutzer.
Temu muss die angeforderten Informationen bis zum 21. Oktober 2024 vorlegen. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Temu wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste zur Folge haben. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission Geldbußen wegen unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen als Reaktion auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission einen förmlichen Antrag per Beschluss stellen. In diesem Fall könnte die Nichteinhaltung der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
Temu wurde am 31. Mai 2024 im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattform (VLOP) benannt. Während Temu seit Februar 2024 die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten musste, musste der Online-Marktplatz auch die strengeren Vorschriften für VLOP einhalten und ab dem 3. Oktober 2024 einen Risikobewertungsbericht erstellen. Die Kommission hat Temu bereits am 28. Juni 2024 ein Auskunftsersuchen über die Maßnahmen übermittelt, die sie ergriffen haben, um den Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste im Zusammenhang mit dem sogenannten „Meldungs- und Aktionsmechanismus“ zur Meldung illegaler Produkte, „dunklen Mustern“ auf ihren Online-Schnittstellen, dem Schutz Minderjähriger, der Transparenz von Empfehlungssystemen, der Rückverfolgbarkeit von Händlern und der Einhaltung der Vorschriften durch Technik nachzukommen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Paket zum Gesetz über digitale Dienste
- DSA: Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen
- Überwachung der benannten sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste
- Der Durchsetzungsrahmen nach dem Gesetz über digitale Dienste