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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • PRESS RELEASE
  • Veröffentlichung 08 Mai 2024

Kommission fordert Informationen von X zur Verringerung der Ressourcen für die Moderation von Inhalten im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste an

Die Kommission hat X ein Auskunftsersuchen (RFI) gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) übermittelt.

Commission requests information from X on decreasing content moderation resources under the Digital Services Act

Mit dem Antrag sollen nähere Einzelheiten zu den Tätigkeiten und Ressourcen von X zur Moderation von Inhalten, zur Risikobewertung von X im Zusammenhang mit der Einführung generativer KI-Instrumente in der EU sowie zu anderen Bereichen, die Gegenstand der laufenden Verfahren sind, eingeholt werden.

Insbesondere fordert die Kommission X auf, im Lichte ihres jüngsten Transparenzberichts im Rahmen des DSA detaillierte Informationen und interne Dokumente zu ihren inhaltlichen Moderationsressourcen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass X sein Team von Inhaltsmoderatoren seit dem vorangegangenen Bericht im Oktober 2023 um fast 20 % verkürzt hat, wodurch die sprachliche Abdeckung innerhalb der Europäischen Union von 11 EU-Sprachen auf 7 reduziert wurde. Darüber hinaus ersucht die Kommission um weitere Einzelheiten zu den Risikobewertungen und Minderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen generativer KI-Instrumente auf Wahlprozesse, die Verbreitung illegaler Inhalte und den Schutz der Grundrechte. 

Im Dezember 2023 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen X ein, um zu beurteilen, ob X in Bereichen im Zusammenhang mit Risikomanagement, Moderation von Inhalten, dunklen Mustern, Werbetransparenz und Datenzugang für Forscher gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

Das Auskunftsersuchen ist ein weiterer Schritt in einer laufenden Untersuchung. Sie baut auf der bisherigen Erhebung und Analyse von Beweisen auf, unter anderem in Bezug auf den Transparenzbericht von X, der im März 2024 veröffentlicht wurde, und auf die Antworten von X auf frühere Auskunftsersuchen, in denen unter anderem Maßnahmen zur Minderung von Risiken im Zusammenhang mit generativer KI behandelt wurden.

X muss der Kommission bis zum 17. Mai 2024 und für die übrigen Fragen bis zum 27. Mai 2024 die angeforderten Informationen zu den Ressourcen zur Moderation von Inhalten und zur generativen KI übermitteln. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 DSA kann die Kommission Geldbußen wegen fehlerhafter, unvollständiger oder irreführender Informationen als Reaktion auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Im Falle einer Nichterwiderung kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Szenario könnte das Versäumnis einer fristgerechten Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Erfahren Sie mehr über VLOPs Transparenzberichte und die Überwachung von VLOPs unter DSA.