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Europäisches Kompetenzzentrum und Netz für Cybersicherheit: Kommission veröffentlicht Leitlinien für die Bewertung der Fähigkeit der nationalen Koordinierungszentren zur Verwaltung von EU-Mitteln

Die Kommission hat Leitlinien für die Bewertung der Kapazität der nationalen Koordinierungszentren zur Verwaltung von EU-Mitteln angenommen. Dies ist ein neuer Schritt bei der Umsetzung der Verordnung zur Einrichtung eines neuen Kompetenzzentrums und Netzes für Cybersicherheit. Das Netz wird aus 27 nationalen Koordinierungszentren bestehen, eines aus jedem Mitgliedstaat, um Spitzenleistungen in der Forschung und die Wettbewerbsfähigkeit der Union in diesem Bereich zu fördern.

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Gemäß der Verordnung sollte es sich bei einem NCC um eine öffentliche Einrichtung handeln, die überwiegend im Eigentum des Staates steht oder Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und in der Lage ist, das Kompetenzzentrum und das Netz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Es muss entweder über Fachwissen in Forschung und Technologie auf dem Gebiet der Cybersicherheit verfügen oder direkten Zugang dazu haben. Sie muss auch in der Lage sein, wirksam mit der Industrie, dem öffentlichen Sektor, der Wissenschaft, der Forschung und den Bürgern zusammenzuarbeiten und sich mit ihnen abzustimmen.

Jeder Mitgliedstaat benennt bis Ende des Jahres sein nationales Koordinierungszentrum und kann die Kommission um eine Stellungnahme ersuchen, um seine Fähigkeit zur Verwaltung von EU-Mitteln zu bewerten. Die Kommission hat drei Monate Zeit, um zu antworten. 

Zu den Finanzierungsquellen des neuen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit und des Netzes der nationalen Koordinierungszentren gehören das Programm „Digitales Europa“ und unter bestimmten Bedingungen das Programm Horizont Europa sowie Beiträge der Mitgliedstaaten.

Das Kompetenzzentrum für Cybersicherheit wird in Bukarest eingerichtet, und die Kommission wird es vorläufig betreiben, bis es autonom arbeiten kann.  

Am 20. Oktober trat der Verwaltungsrat des Kompetenzzentrums für Cybersicherheit, dem Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission angehören, erstmals offiziell zusammen. Der Verwaltungsrat erörterte insbesondere seine Geschäftsordnung, sein Arbeitsprogramm für 2021, eine Reihe von Verwaltungsbeschlüssen, die für die Aufnahme der Tätigkeit des Zentrums erforderlich sind, sowie die nächsten Schritte in Bezug auf die Arbeit des Zentrums.

Das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit und das Netz der NCC spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Cybersicherheitsstrategie der EU, mit der sichergestellt werden soll, dass alle Bürger und Unternehmen vor Cyberbedrohungen sicherer sind, physische und digitale kritische Einrichtungen widerstandsfähiger gemacht und ein globaler, offener, stabiler und sicherer Cyberraum aufgebaut werden sollen.

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