Mit dem Rechtsakt über Daten sollen Maßnahmen zur Schaffung einer gerechten Datenwirtschaft vorgeschlagen werden, indem der Zugang zu und die Nutzung von Daten sichergestellt wird, auch bei Interaktionen zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Behörden. Die Initiative würde die Datenschutzvorschriften nicht ändern und darauf abzielen, Anreize für die Generierung von Daten aufrechtzuerhalten. Im Rahmen dieser Initiative ist auch eine Überarbeitung der Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken geplant, damit diese auch weiterhin für die Datenwirtschaft angemessen und nützlich ist. Mit diesem Fragebogen sollen alle Arten von Interessenträgern, darunter Bürger und Unternehmen, zu den verschiedenen Maßnahmen konsultiert werden, die bei der Ausarbeitung des Datengesetzes geprüft werden.
Die Kommission hat den zusammenfassenden Bericht über die öffentliche Konsultation zum Datengesetz veröffentlicht, in dem die Ansichten der Interessenträger dargelegt werden, die zur Gestaltung des Vorschlags beitragen werden.