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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • POLICY AND LEGISLATION
  • Veröffentlichung 13 Februar 2025

Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation

Der Verhaltenskodex zielt darauf ab, Desinformationsrisiken zu bekämpfen und gleichzeitig die Meinungsfreiheit uneingeschränkt zu wahren und die Transparenz im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu verbessern.

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iStock GettyImages © PerlaStudio

Am 13. Februar 2025 haben die Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste die offizielle Integration des freiwilligen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation in den Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste gebilligt. 

Der Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation ist ein wegweisender Rahmen, auf den sich ein breites Spektrum von Interessenträgern – Online-Plattformen, Suchmaschinen, Werbebranche, Faktenprüfung und Organisationen der Zivilgesellschaft usw. – geeinigt hat. Der 2018 eingeführte Verhaltenskodex wurde 2022 erheblich gestärkt, um als Verhaltenskodex im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste anerkannt zu werden. 

Im Januar 2025 reichten die Unterzeichner des Kodex, einschließlich derjenigen, die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) bezeichnet wurden (Facebook, Instagram, LinkedIn, Bing, TikTok, YouTube und Google Search), die erforderlichen Dokumente ein, um ihren Antrag auf Umwandlung in einen Verhaltenskodex im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu unterstützen. Auf dieser Grundlage nahmen das Europäische Gremium für digitale Dienste und die Kommission ihre befürwortenden Stellungnahmen an, in denen sie zu dem Schluss kamen, dass der Kodex die im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Bedingungen erfüllt, und seine offizielle Integration in den DSA-Rahmen billigten. Daher wird der Kodex für die Anbieter von VLOPs und VLOSEs, die ihre Verpflichtungen einhalten und einhalten, zu einem relevanten Maßstab für die Feststellung der Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste in Bezug auf Desinformationsrisiken. 

Auf Antrag der Unterzeichner wird die Umwandlung des Kodex ab dem 1. Juli 2025 wirksam, sodass ihre Verpflichtungen ab diesem Zeitpunkt prüfbar sind. 

Weitere Informationen zu den Verhaltenskodizes im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste.

Im Folgenden können Sie den Verhaltenskodex, die Stellungnahme der Kommission und die Schlussfolgerungen des Gremiums für digitale Dienste zum Kodex herunterladen.

Downloads

Code of Conduct on Disinformation
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Commission Opinion - Assessment of the Code of Practice on Disinformation
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Conclusions of the Board - Code of Conduct Disinformation
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