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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Report / Study | Veröffentlichung

Toolbox für die Konnektivität: Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung

Im Einklang mit der Empfehlung (EU) 2020/1307 der Kommission vom 18. September 2020 berichteten die Mitgliedstaaten der Kommission über die Fortschritte, die sie ein Jahr bei der Umsetzung der 39 bewährten Verfahren des Konnektivitäts-Instrumentariums erzielt haben.

Im März 2021 einigten sich die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit der Kommission im Rahmen des „Konnektivitäts-Instrumentariums“ gemeinsam auf 39 bewährte Verfahren, die sie für die rasche Einführung von Netzen mit sehr hoher Kapazität wie Glasfasernetzen und 5G-Netzen am effizientesten hielten. Mit diesen bewährten Verfahren sollen administrative Hindernisse überwunden und die Kosten des Netzausbaus gesenkt sowie ein investitionsfreundlicher Zugang zu Funkfrequenzen, einer wichtigen Ressource für 5G-Netze, sichergestellt werden. Bis Ende April 2021 mussten die Mitgliedstaaten ihren nationalen Fahrplan für die Ermittlung der bewährten Verfahren, die sie umsetzen wollen, und die Planung der damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Festlegung der Maßnahmen ausarbeiten und der Kommission mitteilen. Als Folgemaßnahme erstatten die Mitgliedstaaten nun Bericht über ihre Fortschritte bei der Umsetzung.

Berichte über die Umsetzung

In den Umsetzungsberichten sollten die Mitgliedstaaten einen Überblick über die Umsetzung bewährter Verfahren auf nationaler Ebene geben, deren Nutzen und die Gesamtwirkung des Instrumentariums bewerten und die verschiedenen Aspekte des Umsetzungsprozesses (z. B. Interessengruppen, Zuständigkeiten bestimmter Behörden usw.) im Einklang mit dem in ihrem eigenen nationalen Umsetzungsfahrplan festgelegten Umfang und Verfahren zur Kenntnis nehmen. 

Die Mitgliedstaaten würden insbesondere den Stand der Umsetzung der bewährten Verfahren angeben, einschließlich einer Beschreibung der geplanten und damit zusammenhängenden Maßnahmen sowie des Zeitplans. Darüber hinaus würden die Mitgliedstaaten Informationen über die Herausforderungen, mit denen sie bei der Durchführung der jeweiligen Maßnahmen konfrontiert waren, über die während des Prozesses konsultierten einschlägigen Interessenträger sowie über etwaige Sachzwänge und positive Auswirkungen der Initiative bereitstellen.

Hintergrund

Im September 2020 empfahl die Kommission die Entwicklung eines gemeinsamen Instrumentariums der Union zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität. Die Initiative baut auf dem Ziel der EU auf, eine fortschrittliche Konnektivität in der gesamten EU zu erreichen und bildet den wesentlichen Baustein für digitale Innovationen in verschiedenen Sektoren, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Medizin, Bildung und Fertigung.

In jüngerer Zeit bekräftigte und gestaltete die Kommission ihre Ambitionen mit einem konkreten Plan und konkreten Zielen für den digitalen Wandel bis 2030. Im Vorschlag der Kommission für ein Programm für die Digitalpolitik mit dem Titel „Der Weg zur digitalen Dekade“ legte die Kommission fortgeschrittene Konnektivitätsziele für die EU fest; bis 2030 sollten alle Haushalte in der EU über eine Gigabit-Anbindung verfügen, und 5G sollte alle besiedelten Gebiete abdecken. Der digitale Wandel in Europa beginnt mit schnellen, widerstandsfähigen und sicheren Netzen. Sie werden fortgeschrittene Technologien unterstützen; die Unternehmen in die Lage versetzen, auf innovative Dienstleistungen umzurüsten; den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu öffentlichen Online-Diensten und digitalen Kompetenzen ermöglichen.

Die Kommission überprüft derzeit die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten, die auf einigen der bewährten Verfahren des Konnektivitätstools aufbaut und darauf abzielt, die Kosten für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität weiter zu senken, und wird voraussichtlich bis Ende des zweiten Quartals 2022 einen Vorschlag vorlegen. Einige Bereiche der Richtlinie fallen nicht unter das Konnektivitätsinstrumentarium (z. B. Zugang zu gebäudeinterner physischer Infrastruktur oder zur Koordinierung von Bauarbeiten), und die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, nach einer Bewertung ihrer nationalen Gegebenheiten eine Teilmenge der ermittelten bewährten Verfahren umzusetzen, um die Kosten für den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität zu senken.

Nachstehend die Umsetzungsberichte der Mitgliedstaaten

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