Die Aufforderung richtet sich an ein breites Spektrum von Interessenträgern, darunter Anbieter von Online-Diensten, die sich an der öffentlichen Verbreitung von Inhalten beteiligen, z. B. soziale Medien oder Suchdienste, private Messaging-Anwendungen, Interessenträger aus der Werbebranche und andere Akteure, die Dienste anbieten, die zur Monetarisierung von Desinformation genutzt werden können. Interessenträger, die durch ihre Instrumente, technische Anstrengungen, philanthropische Arbeit oder spezifisches Fachwissen zur Bekämpfung der Verbreitung von Desinformation beitragen, könnten ebenfalls Unterzeichner werden.
Anreize für den Beitritt zum Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation sind: Teil eines EU-weiten, innovativen und robusten Rahmens zu werden, der darauf abzielt, den Nutzern angemessene Schutzvorkehrungen in Bezug auf den Missbrauch von Online-Diensten zur Verbreitung von Desinformation zu bieten. Die Unterzeichner können vom Austausch bewährter Verfahren und der Schaffung möglicher Synergien mit den Dienststellen anderer Unterzeichner profitieren. Die Beteiligung an dem Kodex wird zur allgemeinen Integrität, Glaubwürdigkeit und öffentlichen Wahrnehmung der Unterzeichner beitragen und auch vor Rufschädigungen aufgrund der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung von Desinformation geschützt werden. Darüber hinaus werden sehr große Plattformen von der Teilnahme an dem gestärkten Kodex im Vorgriff auf neue Verpflichtungen profitieren, die im Rahmen des vorgeschlagenen Gesetzes über digitale Dienste (DSA) für sie gelten, insbesondere in Bezug auf Risikobewertung, Risikominderung, Befähigung der Nutzer und Transparenz in Bezug auf Werbung.
Von den neuen Unterzeichnern wird erwartet, dass sie gemeinsam mit den derzeitigen Unterzeichnern den überarbeiteten Kodex in Bezug auf die Ausarbeitung der Verpflichtungen, die für ihre Dienste relevant sind, ausarbeiten und sich diesen Verpflichtungen anschließen.
Neue potenzielle Unterzeichner werden gebeten, ihren Antrag bis spätestens 15. November einzureichen, um das Verfahren und die Vorlage eines neuen Kodex innerhalb der vorgesehenen Frist zu erleichtern. Auch nach diesem Zeitpunkt könnten sich die Interessenträger dem Kodex anschließen und die einschlägigen Verpflichtungen des Kodex übernehmen, sobald er fertiggestellt ist und zur Unterzeichnung aufliegt, aber nicht mehr an der Ausarbeitung des Kodex beteiligt sind.
Die vorliegende Aufforderung knüpft an die am 26. Mai 2021 veröffentlichten Leitlinien der Kommission zur Stärkung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation an, in denen eine breitere Beteiligung an dem Kodex vorgeschlagen wird, um ihn zu einer umfassenderen und besser koordinierten Reaktion auf die Verbreitung von Desinformation zu machen. Interessierte Kreise werden aufgefordert, ihre Anträge so bald wie möglich einzureichen, damit sie sich bereits in einem frühen Stadium an der Ausarbeitung des neuen Kodex beteiligen können.
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News article | 29 Oktober 2021
Künftige neue Unterzeichner des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation haben bis zum 15. November Zeit, sich dem Entwurfsprozess anzuschließen, da dieser in eine entscheidende Phase für die fristgerechte Umsetzung des neuen Kodex eintritt.