Die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 läuft am 30. Juni 2022 aus. Ziel dieses Vorschlags ist es daher, ihre Geltungsdauer zu verlängern, die maximalen Vorleistungsentgelte anzupassen, um die Tragfähigkeit der Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen zu sichern, neue Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz einzuführen und ein wirklich erlebbares „Roaming zu Inlandspreisen“ auch in Bezug auf die Dienstqualität und den Zugang zu Notdiensten beim Roaming zu gewährleisten.