Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, erklärte:
„Das Datengesetz ist ein neuer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem fairen und auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für die Digitalisierung. Sie wird die Rechte und Pflichten der Parteien bei Datentransaktionen klären und eine faire Aufteilung des Datenwerts zwischen den Akteuren der Datenwirtschaft gewährleisten.“
Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Bretonfügte hinzu:
„Das Datengesetz wird große Mengen industrieller Daten freisetzen und zur Entstehung eines souveränen Binnenmarkts für Daten beitragen. Europäische Daten, insbesondere Industriedaten, müssen im Einklang mit europäischen Vorschriften wie Datenschutz, Achtung des geistigen Eigentums und Geschäftsgeheimnisse ausgetauscht, gespeichert und verarbeitet werden.“
Das Datengesetz knüpft an die im November 2020 vorgeschlageneVerordnungüber Datenverwaltung an und ergänzt sie, das erste Ergebnis der europäischen Datenstrategie. Die Rolle der Verordnung über die Daten-Governance besteht darin, den Datenaustausch in der gesamten EU und zwischen den Sektoren zu erleichtern, indem das Vertrauen in Datenmittler gestärkt wird, und die Mechanismen für die gemeinsame Datennutzung in der gesamten EU zu stärken. Der Schwerpunkt liegt auf den Verfahren und Strukturen, die den Datenaustausch erleichtern. Zusammen mit diesen beiden einander ergänzenden Initiativen wird die Kommission, wie in der Datenstrategie angekündigt, auch europäische Datenräume weiterentwickeln und finanzieren, um Daten in wichtigen strategischen Sektoren und Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Landwirtschaft oder verarbeitendes Gewerbe zu bündeln. Wie angekündigt, wird im Laufe des Jahres 2021 ein Vorschlag für einen Gesundheitsdatenraumvorgelegt.
Konsultation: Datengesetz und geänderte Vorschriften über den rechtlichen Schutz von Datenbanken