![Commission welcomes political agreement on Cyber Resilience Act](/sites/default/files/styles/large/public/newsroom/items/cyberresilienceact_5xAifIXH664UQhtXhy791Gcig8_142512.jpg?itok=mt6_3xi-)
Das Cyberresilienzgesetz ist die erste Rechtsvorschrift dieser Art weltweit. Sie wird das Cybersicherheitsniveau digitaler Produkte zum Nutzen der Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU verbessern, da sie verhältnismäßige verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle Hardware und Software einführt, die von Babymonitoren, intelligenten Uhren und Computerspielen bis hin zu Firewalls und Routern reichen. Produkte mit unterschiedlichem Risikoniveau unterliegen unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen. Weniger als 10 % der Produkte werden einer Bewertung durch Dritte unterzogen.
Related content
Factsheet / infographic | 01 Dezember 2023
Mit dem Cyberresilienzgesetz werden verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Hardware- und Softwareprodukte während ihres gesamten Lebenszyklus eingeführt.