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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
News article | Veröffentlichung

Harmonisierung der Frequenzen für eine bessere Konnektivität: bereit für 5G und Innovation

Die Kommission hat Durchführungsbeschlüsse erlassen, um sicherzustellen, dass die Frequenzpolitik der EU der wachsenden Nachfrage nach Breitband und innovativen digitalen Anwendungen gerecht wird. 

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© iStock Getty images kate3155

Mit den Durchführungsbeschlüssen werden die Frequenzbänder für 5G-Anwendungen gerüstet und die Frequenzen für Geräte mit geringer Reichweite (zwei Entscheidungen) und für Systeme wie Wi-Fi harmonisiert. Die Initiative wird sicherstellen, dass die Frequenzpolitik der EU den neuesten technologischen Entwicklungen Rechnung trägt. Funkfrequenzen sind in der heutigen Welt drahtloser Systeme und Werbegeschirr eine entscheidende Ressource. Sie bildet die Grundlage für WLAN-Netze sowie eine Reihe drahtloser Geräte. Eine zeitnahe und harmonisierte Frequenzverwaltung ermöglicht es uns, die gleichen Geräte in der gesamten EU zu nutzen, und stellt sicher, dass alle Geräte ohne funktechnische Störungen funktionieren können. Die Kommission koordiniert gemeinsam mit den EU-Ländern Funkfrequenzen, um grenzübergreifend harmonisierte Bedingungen in der EU zu gewährleisten.    

Bereit für 5G-Innovationen

5G wird eine fortschrittliche, schnellere und interaktive Konnektivität für Nutzer, aber auch für Objekte bieten. Das bedeutet, dass wir in der Lage sein werden, die von Objekten generierten Daten zu sammeln und weiterzugeben, die wiederum in die Forschung in allen Bereichen einfließen – von der Medizin über den Verkehr, die Fertigung bis hin zur Landwirtschaft. Dank der Echtzeit-Datenanalyse und -sammlung wird 5G auch eine Voraussetzung für KI und effizientere und nachhaltigere Systeme sein. Es dient wichtigen Anwendungen bei der Gesundheitsüberwachung, -diagnose und -versorgung; intelligente Haushalte und intelligenterer Energieverbrauch; Industrieautomatisierung und vernetzte und automatisierte Mobilität.

Mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission über das 900-MHz-Band und das 1800-MHz-Band werden diese Frequenzbänder für 5G- Anwendungen bereit gestellt und gleichzeitig Technologie- und Dienstneutralität gewährleistet. Dies wird eine bessere Vernetzung kritischer Anwendungen bei der Gesundheitsüberwachung, -diagnose und -versorgung ermöglichen; intelligente Haushalte und optimierter Energieverbrauch; und vernetzte und automatisierte Mobilität für sicherere und effizientere Verkehrssysteme. Neben den harmonisierten „Pionierbändern“ für 5G stellte die Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) fest, dass die Frequenzbänder, die für frühere Mobilfunkgenerationen (2G, 3G, 4G) genutzt werden, auch für die neuesten technologischen Entwicklungen verfügbar gemacht werden müssen. Die Aktualisierung der technischen und rechtlichen Bedingungen für diese Frequenzbänder wird dazu beitragen, ein Umfeld zu schaffen, in dem innovative Anwendungen aufgenommen werden können.

Intelligente Verkehrssysteme, Abfallbewirtschaftung und andere Systeme des Internets der Dinge & Forschung: Aktualisierte Bedingungen für die Frequenznutzung ebneten den Weg 

Geräte mit geringer Reichweite umfassen in der Regel handgehaltene oder tragbare Geräte, die wir leicht über Grenzen hinweg mitnehmen können. Sie reichen von Gadgets des täglichen Bedarfs wie Smartphones und Ohrhörern bis hin zu Strichcode-Lesegeräten, die im Einzelhandel und in der Logistik verwendet werden, bis hin zu Implantaten für Medizinprodukte. Diese drahtlosen Geräte dienen auch unseren Gemeinschaften – sie sind in intelligente Verkehrs-, Abfall- und Energiemanagementsysteme eingebettet und tragen dazu bei, sie effizienter, nachhaltiger und zuverlässiger zu machen.

Mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission über Geräte mit geringer Reichweite (SRD) sollen neue technologische Entwicklungen im Zusammenhang mit Geräten mit geringer Reichweite berücksichtigt werden. Erstens werden mit dem Durchführungsbeschluss Schlüsseldefinitionen im Zusammenhang mit der Verkehrstelematik aktualisiert, zu denen auch Geräte mit geringer Reichweite gehören, die für die Erfassung und Übermittlung von Fahrzeuginformationen in intelligenten Verkehrssystemen (IVS) von entscheidender Bedeutung sind. Die Verfolgung, Aufzeichnung und Übermittlung der von Fahrzeugen generierten Daten kann im Wesentlichen die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Verkehrssysteme verbessern. Sie kann eine Optimierung des Verkehrs ermöglichen und letztlich die Kosten, z. B. für den Frachtverkehr, senken. Zweitens werden in der Durchführungsentscheidung Anwendungen der Nuclear Magnetic Resonance (NMR) in die Regulierung von Geräten mit geringer Reichweite aufgenommen. Genauer gesagt werden die technischen Bedingungen für die Frequenznutzung durch NMR-Anwendungen festgelegt. Forschungsarbeiten nutzen NMR in allen Bereichen der Medizin (d. h. MRT), Chemie und anderen Industriezweigen, um die Angelegenheit zu untersuchen.   

Die Aktualisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Geräte mit geringer Reichweite gewährleistet ein breiteres Verständnis und eine größere Kohärenz in der gesamten Branche. Im Einklang mit den neuesten technologischen Fortschritten stellt sie die achte Aktualisierung der Vorschriften zur Harmonisierung der technischen Bedingungen im Bereich der Funkfrequenzen für SRD dar.

WLAN von 5 GHz in Fahrzeugen, an Bord von Luftfahrzeugen und Drohnen: Aktualisierung der technischen Bedingungen

Wir nutzen drahtlose Zugangssysteme (WAS), einschließlich lokaler Funknetze (Funk Local Area Networks – Funk-LAN), wie WLAN, in Gebäuden (in Innenräumen) und im Freien, um einen kleinen Bereich mit drahtloser Netzanbindung abzudecken. Der Durchführungsbeschluss baut auf technischen Bedingungen auf, die eine drahtlose Internetanbindung auf der Grundlage von 5-GHz-WLAN ermöglichen, einschließlich in Flugzeugen, Zügen, Autos, Bussen und anderen Straßenfahrzeugen, und weiterentwickelt diese. Ziel dieser Initiative ist es, mögliche funktechnische Störungen anderer Geräte, die Frequenzen nutzen, wie meterologische und militärische Radaranlagen, sowie Geräte, die für die Erforschung der Erde und des Weltraums eingesetzt werden, zu verringern. Ebenso ist die Entscheidung von entscheidender Bedeutung, um neue Möglichkeiten für die Konnektivität an Bord von Fahrzeugen und im gesamten Verkehrssektor zu schaffen.

Insbesondere wird in der Entscheidung über das 5-GHz-Band klargestellt, dass in allen drei Unterbändern ein WLAN in Innenräumen möglich ist: 5150-5 250 MHz, 5 250-5 350 MHz und 5470–5725 MHz. Im Freien können das Frequenzband 5 470–5725 MHz und das Frequenzband 5150-5 250 MHz (mit Einschränkungen) genutzt werden. Auf nationaler Ebene können die Mitgliedstaaten in den Frequenzbändern 5 250–5350 MHz und 5 470–5725 MHz drahtlose Netzanbindungsanlagen in Zügen, bei denen die Nutzung leichter gesteuert und eingeschränkt ist, genehmigen. Darüber hinaus können Wi-Fi-Systeme an Bord von Großflugzeugen das 5-GHz-Band bis Ende 2028 weiter nutzen. Bis 2028 sollten geeignete Wi-Fi-Geräte, die im unteren 6-GHz-Band (gemäß der Harmonisierung durch den vorherigen Durchführungsbeschluss der Kommission) betrieben werden, auf dem Markt zur Verfügung stehen, um an Bord von Großflugzeugen eingesetzt zu werden. Dieser Übergangszeitraum wird die derzeitigen Investitionen sichern und gleichzeitig der Luftverkehrsbranche genügend Zeit zur Anpassung lassen. Schließlich betrifft der Beschluss auch die drahtlose Netzanbindung von Drohnen, die speziell nur das Frequenzband 5 170–2550 MHz nutzen können.

Die Bedeutung der Frequenzpolitik der EU

Modernisierte, schnelle und zuverlässige Netze werden das Sprungbrett für den digitalen Wandel und bessere Dienstleistungen und Produkte in ganz Europa sein. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben ehrgeizige Ziele für den Ausbau fortgeschrittener Netze festgelegt. Gemäß dem 5G-Aktionsplan sollten 5G-Netze bis 2025 alle städtischen Gebiete und Hauptverkehrsrouten abdecken. Eines der Ziele des von der Kommission vorgeschlagenen politischen Programms für die digitale Dekade besteht darin, bis 2030 alle besiedelten Gebiete mit 5G abzudecken und die Gigabit-Anbindung für alle Haushalte in der EU zu erreichen.

 

Zur Referenz: 

Durchführungsbeschluss der Kommission zur Harmonisierung des 900-MHz-Bands und des 1800-MHz-Bands für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Union erbringen können

Durchführungsbeschluss der Kommission zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite in den Frequenzbändern 874-876 MHz und 915-921 MHz

Durchführungsbeschluss der Kommission zur Aktualisierung harmonisierter technischer Bedingungen im Bereich der Funkfrequenznutzung für Geräte mit geringer Reichweite

Durchführungsbeschluss der Kommission über die harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen im 5-GHz-Band für die Einführung drahtloser Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze