Das Gesetz ist von entscheidender Bedeutung, um die Ziele des digitalen Jahrzehnts der EU zu erreichen, beispielsweise die Bereitstellung von 100 % der wichtigsten öffentlichen Dienste, die bis 2030 online verfügbar sind. Die Interoperabilität ist ein Kernmerkmal eines funktionierenden digitalen Binnenmarkts und trägt zu einer effektiveren Umsetzung der digitalen Merkmale der öffentlichen Politik bei, von der Justiz über die Gesundheit bis hin zum Verkehr.
Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen werden den größten Teil der neuen Verordnung bei der Nutzung vernetzter digitaler öffentlicher Dienste nutzen, die einen grenzüberschreitenden Datenaustausch erfordern.
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