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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

KI-Pakt

Der KI-Pakt ermutigt und unterstützt Organisationen, die Umsetzung der Maßnahmen des KI-Gesetzes vorauszuplanen.

Was ist der KI-Pakt?

Das KI-Gesetz trat am 1. August 2024 in Kraft. Einige Bestimmungen des KI-Gesetzes sind bereits vollständig anwendbar. Einige Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und andere Bestimmungen gelten jedoch erst am Ende eines Übergangszeitraums (d. h. zwischen Inkrafttreten und Geltungsbeginn). 

In diesem Zusammenhang fördert die Kommission den KI-Pakt und fordert die Branche auf, sich freiwillig zu verpflichten, das KI-Gesetz vorwegzunehmen und mit der Umsetzung seiner Anforderungen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zu beginnen. Um Teilnehmer zu versammeln, wurde im November 2023 die erste Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlicht, bei der Antworten von über 550 Organisationen verschiedener Größen, Sektoren und Länder eingingen. Das Amt für künstliche Intelligenz hat seitdem die Entwicklung des KI-Pakts eingeleitet, der auf zwei Säulen aufgebaut ist: 

  • Säule I dient als Zugangstor zum Netzwerk des KI-Pakts (Organisationen, die Interesse an dem Pakt bekundet haben), fördert den Austausch bewährter Verfahren und liefert praktische Informationen über den Umsetzungsprozess des KI-Gesetzes; 

  • Säule II ermutigt Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sich frühzeitig vorzubereiten und Maßnahmen zur Einhaltung der in den Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen zu ergreifen. 

Zwei-Säulen-Ansatz 

Säule I: Zusammenkunft und Austausch mit dem Netzwerk des KI-Pakts

Im Rahmen der ersten Säule tragen die Teilnehmer zur Schaffung einer kollaborativen Gemeinschaft bei und teilen ihre Erfahrungen und ihr Wissen. Dazu gehören vom Amt für künstliche Intelligenz organisierte Workshops, die den Teilnehmern ein besseres Verständnis des KI-Gesetzes, ihrer Zuständigkeiten und der Vorbereitung auf seine Umsetzung vermitteln. Im Gegenzug kann das KI-Büro Einblicke in bewährte Verfahren und Herausforderungen für die Teilnehmer gewinnen.

In diesem Zusammenhang können die Teilnehmer bewährte Verfahren und interne Richtlinien austauschen, die für andere auf ihrer Compliance-Reise von Nutzen sein können. Je nach Präferenzen der Teilnehmer können diese bewährten Verfahren auch online auf einer Plattform veröffentlicht werden, auf der das Amt für künstliche Intelligenz Informationen über den Umsetzungsprozess des KI-Gesetzes austauschen wird. 

Säule II: Erleichterung und Kommunikation von Unternehmenszusagen 

Mit dieser Säule soll ein Rahmen geschaffen werden, um die frühzeitige Umsetzung einiger Maßnahmen des KI-Gesetzes zu fördern. Diese Initiative ermutigt Organisationen, die Prozesse und Praktiken, die sie implementieren, proaktiv offenzulegen, um Compliance zu antizipieren. Insbesondere können Unternehmen, die KI-Systeme bereitstellen oder einsetzen, ihre freiwilligen Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz- und Hochrisikoanforderungen nachweisen und teilen und sich frühzeitig auf ihre Umsetzung vorbereiten. 

Die Zusagen erfolgen in Form von Zusagen, bei denen es sich um „Engagementerklärungen“ handelt. Diese Zusagen enthalten konkrete (geplante oder laufende) Maßnahmen, um die besonderen Anforderungen des KI-Gesetzes zu erfüllen, und enthalten einen Zeitplan für ihre Annahme. Solche Verpflichtungserklärungen können auch in Form von inkrementellen Zielen erfolgen.

Organisationen, die sich zu vorbereitenden Maßnahmen verpflichten, werden aufgefordert, regelmäßig über ihre Verpflichtungen Bericht zu erstatten. Die Verpflichtungen werden vom Amt für künstliche Intelligenz gesammelt und veröffentlicht, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten, die Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit zu erhöhen und das Vertrauen in die Technologien zu stärken, die von den Organisationen entwickelt wurden, die sich zu den Zusagen verpflichtet haben.

Welche Vorteile bietet der Pakt für die Teilnehmer?

Die Kommission arbeitet mit den Teilnehmern zusammen und unterstützt sie in folgenden Bereichen:

  • Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses der Ziele des KI-Gesetzes

  • Ergreifen konkreter Maßnahmen zum Verständnis, zur Anpassung und zur Vorbereitung auf die künftige Umsetzung des KI-Gesetzes (z. B. Aufbau interner Prozesse, Vorbereitung von Mitarbeitern und Selbstbewertung von KI-Systemen)

  • Austausch von Wissen und Erhöhung der Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit der Sicherheitsvorkehrungen, die getroffen wurden, um eine vertrauenswürdige KI zu demonstrieren

  • Aufbau von zusätzlichem Vertrauen in KI-Technologien

Der Pakt ermöglicht es Spitzenreitern und ehrgeizigen Teilnehmern, ihre Lösungen zu testen und mit der breiteren Gemeinschaft zu teilen.

Vorläufige Zeitleiste

Anstehende Arbeiten zu Zusagen

Organisationen, die Interesse am KI-Pakt bekundet haben, wurden zu einem Workshop im September eingeladen, um die Zusagen zu erörtern und Rückmeldungen zu einem neuen Entwurf mit einem breiteren Spektrum an Verpflichtungen zu geben. 

Das Amt für künstliche Intelligenz wird die eingegangenen Rückmeldungen prüfen und erwägen, die Zusagen gegebenenfalls zu ändern. Die endgültige Fassung der Zusagen wird während des Workshops offengelegt und erörtert, um die offiziellen Unterschriften für die Zusagen bis zur zweiten Septemberhälfte zu sammeln.

Sind Sie daran interessiert, ein aktiver Akteur im KI-Pakt zu sein? Treten Sie der Initiative im Namen Ihres Unternehmens bei!

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Haftungsausschluss für Zusagen im Rahmen des KI-Pakts
Die endgültigen Zusagen finden Sie in diesem Dokument (.pdf). Diese Zusagen wurden vom Amt für künstliche Intelligenz ausgearbeitet und mit den einschlägigen Interessenträgern des Netzwerks des KI-Pakts geteilt, um Rückmeldungen und Erkenntnisse zu sammeln. Daher wird die endgültige Fassung der Zusagen von den Beiträgen der Interessenträger geprägt. Wir freuen uns über Ihre Beiträge zu diesem Prozess.

Zugehöriger Inhalt

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KI-Gesetz

Das KI-Gesetz ist der erste Rechtsrahmen für KI, der sich mit den Risiken der KI befasst und Europa in die Lage versetzt, weltweit eine führende Rolle zu spielen.