Skip to main content
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

KI-Pakt

Der KI-Pakt wird Unternehmen bei der Planung der im KI-Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ermutigen und unterstützen.

    Evokation von KIs, die miteinander sprechen

©GettyImages

Im Jahr 2021 legte die Kommission ihren Vorschlag für das KI-Gesetz vor, der sich derzeit in der Endphase des Gesetzgebungsverfahrens befindet. Die beiden gesetzgebenden Organe haben im Dezember 2023 eine politische Einigung erzielt, und der endgültige Text sollte in den kommenden Wochen gebilligt werden.

Während einige Bestimmungen des KI-Gesetzes bereits kurz nach der Annahme der Verordnung gelten werden, werden andere (z. B. einige Anforderungen an die Hochrisiko-KI-Systeme) erst am Ende eines Übergangszeitraums (d. h. der Zeit zwischen dem Inkrafttreten und dem Datum der Anwendbarkeit) gelten. 

In diesem Zusammenhang leitet die Kommission den KI-Pakt ein und strebt die freiwillige Verpflichtung der Industrie an, das KI-Gesetz zu antizipieren und seine Anforderungen vor Ablauf der gesetzlichen Frist umzusetzen.

Dies ist umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass sich in den letzten Monaten die technologischen Entwicklungen und die allgemeine Einführung generativer und universeller KI-Systeme beschleunigt haben. Während viele Akteure vor Ort bereits Schritte unternommen haben, um Bedenken zu lindern, sind weitere dringende Maßnahmen erforderlich.

1.    Woraus besteht der Pakt? 

Der KI-Pakt ist ein System, das die frühzeitige Umsetzung der im KI-Gesetz vorgesehenen Maßnahmen fördert. Unternehmen werden die Möglichkeit haben, ihr Engagement für die Ziele des künftigen KI-Gesetzes zu demonstrieren und zu teilen und sich frühzeitig darauf vorzubereiten, für ihre Umsetzung bereit zu sein. Insbesondere wird der Pakt die Unternehmen dazu ermutigen, freiwillig die von ihnen eingeführten Prozesse und Praktiken zu kommunizieren, um sich auf die Einhaltung vorzubereiten und sicherzustellen, dass das Design, die Entwicklung und die Nutzung von KI vertrauenswürdig sind.

Die Verpflichtungen der Industrie werden in Form von Zusagen (Verpflichtungserklärungen) zur Einhaltung des anstehenden KI-Gesetzes sowie Einzelheiten zu konkreten Maßnahmen zur Erfüllung spezifischer Anforderungen des künftigen KI-Gesetzes durchgeführt oder geplant. Solche Verpflichtungen können einen schrittweisen Ansatz umfassen, d. h. Pläne zu skizzieren, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens auf höhere Ambitionen als bereits durchgeführte Maßnahmen zu verlagern. 

Die Zusagen würden von der Kommission gesammelt und veröffentlicht, um Sichtbarkeit zu schaffen, Glaubwürdigkeit zu erhöhen und zusätzliches Vertrauen in die Technologien zu schaffen, die von den am Pakt teilnehmenden Unternehmen entwickelt wurden. 

2.    Welche Akteure werden beteiligt sein? 

Der KI-Pakt wird auf freiwilliger Basis wichtige Akteure der EU und der Nicht-EU-Industrie einberufen, um sich an einer Gemeinschaft des Austauschs bewährter Verfahren zu beteiligen, die darauf abzielt, das Bewusstsein für die Grundsätze, die dem künftigen KI-Gesetz zugrunde liegen, zu stärken, und (nach Annahme des Gesetzes) die Verpflichtung zu gewährleisten, die Lücke vor der Anwendbarkeit der KI-Verordnung zu antizipieren und zu überbrücken.

3.    Welche Vorteile bietet der Pakt für die Teilnehmer?

Die Kommission wird mit den Teilnehmern zusammenarbeiten und sie dabei unterstützen:

  • Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses der Ziele des künftigen KI-Gesetzes;  
  • konkrete Maßnahmen ergreifen, um die künftige Umsetzung des KI-Gesetzes zu verstehen, anzupassen und darauf vorzubereiten (z. B. Aufbau interner Prozesse, Vorbereitung von Personal und Selbsteinschätzung von KI-Systemen);
  • Austausch von Wissen und Erhöhung der Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit der zum Nachweis vertrauenswürdiger KI eingerichteten Schutzmaßnahmen; und letztlich
  • Aufbau von zusätzlichem Vertrauen in KI-Technologien. 

Der Pakt wird es Spitzenreitern und ambitionierten Teilnehmern ermöglichen, ihre Lösungen mit der breiteren Community zu testen und ihnen einen Vorteil zu verschaffen.

4.    Was sind die nächsten Schritte?

Im November 2023 leitete die Kommission einen „Call for Interest“ für Organisationen ein, die bereit sind, sich aktiv am KI-Pakt zu beteiligen. In einem nächsten Schritt wird die Kommission interessierte Parteien in der ersten Hälfte des Jahres 2024 zusammenbringen, um die Ambitionen des Pakts zu erörtern und vorläufige Ideen und bewährte Verfahren zu sammeln, die zu künftigen Zusagen beitragen könnten. Nach der förmlichen Annahme des KI-Gesetzes wird der KI-Pakt offiziell ins Leben gerufen und „Vorreiter“-Organisationen werden aufgefordert, ihre ersten Zusagen öffentlich zu machen.

Sind Sie daran interessiert, ein aktiver Akteur im KI-Pakt zu sein? Treten Sie der Initiative im Namen Ihres Unternehmens bei!

Ihr Unternehmen hat bereits interne Richtlinien oder Prozesse erstellt, um das Design, die Entwicklung und den Einsatz vertrauenswürdiger KI-Systeme sicherzustellen? Teilen und testen Sie sie mit der KI-Pakt-Community!


 

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

KI-Gesetz

Das KI-Gesetz ist der allererste Rechtsrahmen für KI, der die Risiken von KI anspricht und Europa in die Lage versetzt, weltweit eine führende Rolle zu spielen.