Die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste berät die Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie).
Die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) bringt Leiter und hochrangige Vertreter nationaler unabhängiger Regulierungsstellen im Bereich audiovisueller Dienste zusammen. Diese Vertreter beraten die Kommission bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie.
Die Europäische Kommission hat die ERGA 2014 eingerichtet. Die Überarbeitung der AVMD-Richtlinie im Jahr 2018 stärkte die Rolle der ERGA. Außerdem wurden spezifische Anforderungen eingeführt, um die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden zu gewährleisten.
Im Rahmen der überarbeiteten AVMD-Richtlinie hat die ERGA folgende Aufgaben:
- Bereitstellung von technischem Fachwissen für die Kommission bei ihrer Aufgabe, eine einheitliche Umsetzung dieser Richtlinie in allen Mitgliedstaaten und in Angelegenheiten im Zusammenhang mit audiovisuellen Mediendiensten, die in ihre Zuständigkeit fallen, sicherzustellen;
- Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren bei der Anwendung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Mediendienste, auch in Bezug auf Barrierefreiheit und Medienkompetenz;
- sie arbeitet zusammen und stellt ihren Mitgliedern die für die Anwendung der AVMD-Richtlinie erforderlichen Informationen zur Verfügung;
- auf Ersuchen der Kommission Stellungnahmen zu den technischen und tatsächlichen Aspekten der Fragen gemäß Artikel 2 Absatz 5c, Artikel 3 Absätze 2 und 3, Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe c und Artikel 28a Absatz 7 der AVMD-Richtlinie abzugeben.
Seit 2023 ist Giacomo Lasorella, Präsident der italienischen Regulierungsbehörde AGCOM, der gewählte Vorsitzende der ERGA, wobei Carlos Aguilar Paredes, Mitglied des Verwaltungsrats der spanischen Regulierungsbehörde CNMC, als stellvertretender Vorsitzender fungiert.
Weitere Informationen über die Arbeit und Aktivitäten der ERGA
ERGA-Plenartagungen
Die nächsten Plenarsitzungen der ERGA sind für den 3./4. Juli und den 21./22. November 2024 geplant. Neben den halbjährlichen Plenarsitzungen hält die ERGA das ganze Jahr über eine Reihe von Sitzungen und Workshops ab, um ihre Arbeit durchzuführen und den Austausch zwischen ihren Mitgliedern zu fördern. Informationen zu früheren Sitzungen finden Sie auf der ERGA-Website.
ERGA-Dokumente
Die ERGA hat eine breite Palette von Berichten und Erklärungen zur AVMD-Richtlinie und zu anderen Fragen im Zusammenhang mit audiovisuellen Mediendiensten erstellt. Diese Dokumente finden Sie auf der ERGA-Website.
Arbeitsprogramm
Als Richtschnur für ihre Arbeit nimmt die ERGA jährliche Arbeitsprogramme an, in denen die Ziele ihrer verschiedenen Untergruppen dargelegt werden.
- ERGA-Arbeitsprogramm 2024 (.pdf)
Geschäftsordnung
- Geschäftsordnung der ERGA (.pdf) in der Fassung vom 10. Dezember 2019
Hintergrundinformationen
In der AVMD-Richtlinie wird die Rolle der unabhängigen Regulierungsbehörden anerkannt. In den meisten Mitgliedstaaten sind diese Behörden für die Durchsetzung der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie zuständig.
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden rechtlich von der Regierung getrennt und funktional unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind.
Außerdem müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die nationalen Regulierungsbehörden ihre Befugnisse unparteiisch, transparent und im Einklang mit den Zielen der Richtlinie ausüben. Dazu gehören die Ziele des Medienpluralismus, der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, des Verbraucherschutzes, der Zugänglichkeit, der Nichtdiskriminierung, des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes und der Förderung eines fairen Wettbewerbs.
Die Mitgliedstaaten müssen transparente Verfahren für die Ernennung und Entlassung des Leiters der nationalen Regulierungsbehörde oder der Mitglieder des Kollegiums, das diese Funktion wahrnimmt, festlegen. Die Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass ein wirksamer Rechtsbehelfsmechanismus für Entscheidungen einer nationalen Regulierungsbehörde vorhanden ist.
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