Die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste berät die Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD).
Die European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) bringt Leiter und hochrangige Vertreter nationaler unabhängiger Regulierungsstellen im Bereich audiovisueller Dienste zusammen. Diese Vertreter beraten die Kommission bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie.
Die Europäische Kommission hat die ERGA 2014 gegründet. Die Überprüfung der AVMD-Richtlinie im Jahr 2018 stärkte die Rolle der ERGA. Außerdem wurden spezifische Anforderungen eingeführt, um die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden zu gewährleisten.
Im Rahmen der überarbeiteten AVMSD hat ERGA folgende Aufgaben:
- der Kommission technisches Fachwissen zur Verfügung zu stellen, um eine einheitliche Umsetzung dieser Richtlinie in allen Mitgliedstaaten und in Fragen im Zusammenhang mit audiovisuellen Mediendiensten in ihren Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten;
- Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren bei der Anwendung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Mediendienste, einschließlich der Barrierefreiheit und der Medienkompetenz;
- zusammenzuarbeiten und seinen Mitgliedern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Anwendung der AVMD-Richtlinie erforderlich sind;
- auf Ersuchen der Kommission Stellungnahmen zu den technischen und tatsächlichen Aspekten der Fragen gemäß Artikel 2 Absatz 5c, Artikel 3 Absätze 2 und 3, Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe c und Artikel 28a Absatz 7 der AVMD-Richtlinie abzugeben.
Seit 2023 ist Giacomo Lasorella, Präsident der italienischen Regulierungsbehörde AGCOM, der gewählte Vorsitzende von ERGA, wobei Carlos Aguilar Paredes, Mitglied des Vorstands der spanischen Regulierungsbehörde CNMC, als stellvertretender Vorsitzender fungiert.
Weitere Informationen zu den Arbeiten und Aktivitäten der ERGA
Plenarsitzungen der Erga
Die nächsten Plenarsitzungen der ERGA finden am 3./4. Juli und am 21./22. November 2024 statt. Neben den halbjährlichen Plenarsitzungen veranstaltet die ERGA das ganze Jahr über eine Reihe von Sitzungen und Workshops, um ihre Arbeit durchzuführen und den Austausch zwischen ihren Mitgliedern zu fördern. Informationen zu früheren Treffen finden Sie auf der ERGA-Website.
Erga-Dokumente
Erga hat eine breite Palette von Berichten und Erklärungen über die AVMD-Richtlinie und andere Fragen im Zusammenhang mit audiovisuellen Mediendiensten erstellt. Diese Dokumente finden Sie auf der ERGA-Website.
Arbeitsprogramm
Um ihre Arbeit zu leiten, nimmt die ERGA jährliche Arbeitsprogramme an, in denen die Ziele ihrer verschiedenen Untergruppen skizziert werden.
- Erga Arbeitsprogramm 2024 (.pdf)
Geschäftsordnung
- Geschäftsordnung von Erga (.pdf), geändert am 10. Dezember 2019
Hintergrundinformationen
Die AVMD-Richtlinie erkennt die Rolle der unabhängigen Regulierungsbehörden an. In den meisten Mitgliedstaaten sind diese Behörden für die Durchsetzung der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie zuständig.
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass sich die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden rechtlich von der Regierung unterscheiden und funktional unabhängig von ihren jeweiligen Regierungen und anderen öffentlichen oder privaten Stellen sind.
Und die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die nationalen Regulierungsbehörden ihre Befugnisse unparteiisch, transparent und im Einklang mit den Zielen der Richtlinie ausüben. Dazu gehören die Ziele des Medienpluralismus, der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, des Verbraucherschutzes, der Zugänglichkeit, der Nichtdiskriminierung, des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes und der Förderung eines fairen Wettbewerbs.
Die Mitgliedstaaten müssen transparente Verfahren für die Ernennung und Entlassung des Leiters der nationalen Regulierungsbehörde oder der Mitglieder des Kollegiums, die diese Funktion erfüllen, einführen. Die Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass ein wirksamer Rechtsbehelf für Entscheidungen einer nationalen Regulierungsbehörde eingerichtet ist.
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