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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste – AVMD-Richtlinie

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) der EU regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften über alle audiovisuellen Medien – traditionelle Fernsehsendungen und Abrufdienste.

Die Überprüfung der AVMD-Richtlinie im Jahr 2026 ist Teil der Verpflichtungen der Kommission im kürzlich vorgelegten Europäischen Demokratieschild, mit dem ein stärkerer und prominenterer Mediensektor der EU für die Widerstandsfähigkeit unserer Demokratien angestrebt wird.

Die erste Überprüfung der AVMD-Richtlinie wurde 2018 durchgeführt. Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen AVMD-Richtlinie zu unterstützen, hat die Kommission drei Leitlinien angenommen:

  1. Leitlinien für Video-Sharing-Plattformen
  2. Leitlinien für europäische Werke
  3. Leitlinien zum Umfang der Medienkompetenzberichte der Mitgliedstaaten

Ziele der EU-Koordinierung

  • Bereitstellung von Regeln zur Gestaltung technologischer Entwicklungen
  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für neue audiovisuelle Medien
  • Bewahrung der kulturellen Vielfalt
  • Schutz von Kindern und Verbrauchern
  • Schutz des Medienpluralismus
  • Bekämpfung von Rassen- und Religionshass
  • Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Medienregulierungsbehörden

Bereiche der EU-Koordinierung

Die AVMD-Richtlinie regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften in den folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Grundsätze
  • Aufstachelung zum Hass
  • Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen
  • Grundsätze der Gerichtsbarkeit
  • Großveranstaltungen
  • Förderung und Verbreitung europäischer Werke
  • kommerzielle Kommunikation
  • Schutz Minderjähriger

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Die Kommission unterstützt den digitalen Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen Sektors und des Mediensektors, um den Zugang zu hochwertigen Inhalten und Medienpluralismus zu fördern.

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