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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Audiovisuelle und Mediendienste

Heutzutage können wir unsere Lieblingssendungen nicht nur im Fernsehen, sondern auch online sehen. Diese Shows unterliegen den Regeln des Binnenmarktes.

Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften über alle audiovisuellen Medien — traditionelle Fernsehsendungen und Abrufdienste. 

Die letzte Überprüfung der AVMD-Richtlinie wurde 2018 durchgeführt. Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen AVMD-Richtlinie zu unterstützen, hat die Kommission drei Leitlinien angenommen:

  1. Leitlinien für Video-Sharing-Plattformen
  2. Leitlinien für europäische Werke
  3. Leitlinien zum Umfang der Medienkompetenzberichte der Mitgliedstaaten

Ziele der EU-Koordinierung

  • Bereitstellung von Regeln zur Gestaltung technologischer Entwicklungen
  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für neu entstehende audiovisuelle Medien
  • Erhaltung der kulturellen Vielfalt
  • Schutz von Kindern und Verbrauchern
  • Wahrung des Medienpluralismus
  • Bekämpfung von Rassen- und Religionshass
  • Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Medienregulierungsbehörden

Bereiche der EU-Koordinierung

Die AVMD-Richtlinie regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften in den folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Grundsätze
  • Aufstachelung zum Hass
  • Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen
  • Zuständigkeitsgrundsätze
  • Großveranstaltungen
  • Förderung und Verbreitung europäischer Werke
  • Kommerzielle Kommunikation
  • Schutz von Minderjährigen

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Die Kommission unterstützt den digitalen Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen Sektors und des Mediensektors, um den Zugang zu hochwertigen Inhalten und Medienpluralismus zu fördern.

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