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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Audiovisuelle und Mediendienste

Heutzutage können wir unsere Lieblingssendungen nicht nur im Fernsehen, sondern auch online anschauen. Diese Shows unterliegen den Regeln des Binnenmarkts.

    Ein Fernseher mit Symbolen von WiFi, Internet, E-Mail, Musik, Einstellungen, Informationen, Online-Shopping entstehen daraus

Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften über alle audiovisuellen Medien – traditionelle Fernsehsendungen und Abrufdienste. 

Die letzte Überprüfung der AVMSD wurde 2018 durchgeführt. Um den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen AVMD-Richtlinie zu helfen, hat die Kommission zwei Leitlinien angenommen:

  1. Leitlinien für Video-Sharing-Plattformen
  2. Leitlinien für europäische Werke

Ziele der EU-Koordinierung

  • Bereitstellung von Regeln zur Gestaltung technologischer Entwicklungen
  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für aufstrebende audiovisuelle Medien
  • Erhaltung der kulturellen Vielfalt
  • Schutz von Kindern und Verbrauchern
  • Sicherung des Medienpluralismus
  • Bekämpfung von rassischem und religiösem Hass
  • Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Medienregulierungsbehörden

Bereiche der EU-Koordinierung

Die AVMD-Richtlinie regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen:

  • allgemeine Grundsätze
  • Aufstachelung zum Hass
  • Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen
  • Grundsätze der Gerichtsbarkeit
  • Großveranstaltungen
  • Förderung und Vertrieb europäischer Werke
  • kommerzielle Kommunikation
  • Schutz von Minderjährigen

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Aktuelle Nachrichten

PRESSEMITTEILUNG |
Medienfreiheit: Kommission verklagt Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften für die elektronische Kommunikation

Die Kommission hat heute beschlossen, Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land gegen EU-Telekommunikationsrecht verstößt, nämlich mit dem Beschluss des ungarischen Medienrates, in dem dieser den Antrag von Klubrádió auf Nutzung von Funkfrequenzen aus höchst fragwürdigen Gründen abgelehnt hatte.

PRESSEMITTEILUNG |
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste: Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Irland, Rumänien, die Slowakei und Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie, Richtlinie (EU) 2018/1808) nicht umgesetzt hat, und beantragt die Verhängung finanzieller Sanktionen gemäß Artikel 260 Absatz 3 AEUV.

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Medien und digitale Kultur

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Die Transformation der audiovisuellen Medienlandschaft bietet das Potenzial für neue Erfahrungen und Möglichkeiten. Es stellt uns auch viele Fragen.

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Die Europäische Kommission passt die EU-Urheberrechtsvorschriften an das neue Verbraucherverhalten in einem Europa an, das seine kulturelle Vielfalt schätzt.

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