Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 19. September 2020 Zeit, die Richtlinie umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Im November 2020 richtete die Kommission Aufforderungsschreiben an 23 Mitgliedstaaten, weil sie die vollständige Umsetzung nicht mitgeteilt hatten. Die Kommission unternimmt nun den zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens, indem sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die genannten neun Mitgliedstaaten richtet, die noch keine vollständige Umsetzung mitgeteilt haben. Sie haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission zu antworten, oder die Kommission kann beschließen, ihren Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.