Die Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) wurde von der Kommission vorgeschlagen und war Gegenstand intensiver Verhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden Organen. Das Europäische Parlament nahm einen Bericht über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste an. Der Rat nahm die überarbeitete AVMD-Richtlinie 2018 an, die das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen hat. Die Mitgliedstaaten hatten bis September 2020 die Möglichkeit, die AVMD-Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen.
Was ist neu in der überarbeiteten AVMSD?
Die überarbeitete AVMSD bietet viele neue Elemente:
- Ein gestärktes Herkunftslandprinzip, bei dem die Vorschriften der Mitgliedstaaten klarer gelten, die Verfahren für die Ausnahmeregelungen für Fernsehveranstalter und Abrufdiensteanbieter angeglichen wurden und die Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen bei Bedenken der öffentlichen Sicherheit und schwerwiegenden Risiken für die öffentliche Gesundheit bestehen.
- Ausweitung bestimmter audiovisueller Vorschriften auf Videoplattformen und Social-Media-Dienste.
- Besserer Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten in der Online-Welt, einschließlich eines verstärkten Schutzes von Video-on-Demand-Diensten.
- Verstärkter Schutz von Fernsehen und Video-on-Demand gegen Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und öffentliche Provokation zur Begehung terroristischer Straftaten.
- Verstärkte Verpflichtungen zur Förderung europäischer Werke für Abrufdienste.
- Mehr Flexibilität in der Fernsehwerbung, so dass Rundfunkveranstalter freier wählen können, wann Anzeigen den ganzen Tag über angezeigt werden sollen. Das Gesamtlimit beträgt 20 % der Sendezeit zwischen 6:00 und 18:00 Uhr, wobei der gleiche Anteil während der Primetime (von 18:00 bis Mitternacht) zulässig ist.
- Verstärkte Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor unangemessener audiovisueller kommerzieller Kommunikation. Video-Sharing-Plattformen müssen auch bestimmte Verpflichtungen für die kommerzielle Kommunikation einhalten.
- Unabhängigkeit der audiovisuellen Regulierungsbehörden.
Hintergrund
Die Medienlandschaft hat sich in den letzten zehn Jahren dramatisch verändert. Anstatt vor dem Familienfernsehen zu sitzen, sehen Millionen Europäer nun Inhalte online auf verschiedenen mobilen Geräten.
Die Kommission schlug im Mai 2016 eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vor, die einen neuen Ansatz für die Verbreitung audiovisueller Inhalte auf Online-Plattformen vorsieht. Die aktuelle EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften für alle audiovisuellen Medien.
Die Europäische Kommission organisierte eine öffentliche Konsultation, um die Ansichten aller interessierten Kreise einzuholen, wie die audiovisuelle Medienlandschaft Europas für den Zweck im digitalen Zeitalter geeignet gemacht werden kann. Das Dokument ist in allen EU-Sprachen verfügbar.
Um weitere Herausforderungen für das Funktionieren des Binnenmarktes anzugehen, legte die Kommission im September 2022 einen Vorschlag für das Europäische Gesetz über die Medienfreiheitvor. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Umwandlung der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), die im Rahmen der AVMD-Richtlinie eingerichtet wurde, in einen neuen Europäischen Ausschuss für Mediendienste.
Neueste Nachrichten
Zugehöriger Inhalt
Gesamtbild
Heutzutage können wir unsere Lieblingssendungen nicht nur im Fernsehen, sondern auch online anschauen. Diese Shows unterliegen den Regeln des Binnenmarkts.
Vertiefen
Der Kontaktausschuss überwacht die Umsetzung der AVMD-Richtlinie und die Entwicklungen in der Branche und ist ein Forum für den Meinungsaustausch.
Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der Regulierungsbehörden der Europäischen Union im Bereich audiovisuelle Mediendienste.
Berichte über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) und über die Förderung und den Vertrieb europäischer Werke und unabhängiger Produktion
Die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste berät die Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD).
Die Kommission stellt sicher, dass die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt und von den Anbietern audiovisueller Mediendienste eingehalten wird.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste enthält spezifische Vorschriften zum Schutz Minderjähriger vor unangemessenen audiovisuellen Diensten auf Abruf.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt kommerzielle Kommunikation wie die Förderung von Waren und Dienstleistungen in der audiovisuellen Welt.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste will die europäische audiovisuelle Industrie stärken, indem sie die Förderung und den Vertrieb audiovisueller Werke regelt.
Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste soll sichergestellt werden, dass Mediendienste in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zur Gleichstellung und Zugänglichkeit beitragen.
Dies sind die Grundsätze für die Regulierung audiovisueller Mediendienste auf europäischer Ebene.
Siehe auch
Die Transformation der audiovisuellen Medienlandschaft bietet das Potenzial für neue Erfahrungen und Möglichkeiten. Es stellt uns auch viele Fragen.
Internationale Abkommen und Zwänge im audiovisuellen Sektor spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der audiovisuellen Politik der EU und der Mitgliedstaaten.
Der Aktionsbereich MEDIA des Programms „Kreatives Europa“ soll die europäische Film- und andere audiovisuelle Industrie unterstützen.
Das Europäische Filmforum ist eine Plattform für einen strukturierten Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern und Interessenträgern im audiovisuellen Sektor.
Der Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien (MAAP) zielt darauf ab, die europäischen Medien zu stärken und dazu beizutragen, dass die europäische kulturelle und technologische Autonomie in der digitalen Dekade erhalten bleibt.