Die Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zielt darauf ab, einen stärkeren EU-Mediensektor für die Widerstandsfähigkeit unserer Demokratien zu fördern.
Eine neue Revision für 2026 geplant
Die Überprüfung der AVMD-Richtlinie ist Teil der Verpflichtungen, die die Kommission im kürzlich vorgelegten Europäischen Demokratieschild eingegangen ist.
Da sich die Medienlandschaft schnell entwickelt, entwickeln sich auch die Präferenzen der Zuschauer, über Online-Plattformen auf Medien zuzugreifen.
Bei der neuen Bewertung wird geprüft, ob die AVMD-Richtlinie aktualisiert werden sollte, um Folgendes zu gewährleisten:
- Angemessene Sichtbarkeit und Bekanntheit der europäischen Medien
- Bessere Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen und neuen digitalen Akteuren, wenn es um Werbung geht
- Angemessener Schutz für Zuschauer, insbesondere jüngere, bei der Online-Ansicht audiovisueller Inhalte.
Überarbeitung der AVMD-Richtlinie im Jahr 2018
Die erste Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) wurde von der Kommission vorgeschlagen und war Gegenstand intensiver Verhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden Organen. Das Europäische Parlament hat einen Bericht über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste angenommen. Der Rat hat die überarbeitete AVMD-Richtlinie 2018 angenommen und damit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten mussten die AVMD-Richtlinie bis September 2020 in nationales Recht umsetzen.
Die erste überarbeitete AVMD-Richtlinie bietet viele neue Elemente:
- Ein gestärktes Herkunftslandprinzip mit mehr Klarheit über die Anwendung der Vorschriften der Mitgliedstaaten, angeglichene Ausnahmeverfahren für Fernsehveranstalter und Anbieter von Abrufdiensten sowie Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen bei Bedenken der öffentlichen Sicherheit und ernsten Risiken für die öffentliche Gesundheit.
- Ausweitung bestimmter audiovisueller Vorschriften auf Videoplattformen und Social-Media-Dienste.
- Besserer Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten in der Online-Welt, einschließlich eines verstärkten Schutzes bei Video-on-Demand-Diensten.
- Verstärkter Schutz von Fernsehen und Video-on-Demand vor Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und öffentlicher Aufforderung zur Begehung terroristischer Straftaten.
- Verstärkte Verpflichtungen zur Förderung europäischer Werke für Abrufdienste.
- Mehr Flexibilität bei der Fernsehwerbung, so dass die Fernsehveranstalter freier wählen können, wann sie den ganzen Tag Anzeigen schalten möchten. Das Gesamtlimit ist auf 20 % der Sendezeit zwischen 6:00 und 18:00 Uhr festgelegt, wobei derselbe Anteil während der Hauptsendezeit (von 18:00 bis Mitternacht) zulässig ist.
- Verschärfte Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor unangemessener audiovisueller kommerzieller Kommunikation. Video-Sharing-Plattformen müssen auch bestimmte Verpflichtungen für die kommerzielle Kommunikation einhalten.
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Unabhängigkeit der audiovisuellen Regulierungsbehörden.
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