Allgemeine FAQ
Gemäß Artikel 17 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) müssen alle Anbieter von Hosting-Diensten den Nutzern klare und spezifische Informationen zur Verfügung stellen, die als Begründung bezeichnet werden, wenn sie den Zugang zu ihren Inhalten entfernen oder anderweitig einschränken.
Darüber hinaus schreibt Artikel 24 Absatz 5 DSA vor, dass Anbieter von Online-Plattformen, bei denen es sich um eine Art Hosting-Dienst handelt, alle ihre Begründungen an dieDSA-Transparenzdatenbank der Kommission zur Sammlung übermitteln. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich und maschinenlesbar.
Hosting-Dienste umfassen eine breite Palette von Online-Vermittlern, zum Beispiel Cloud- und Webhosting-Dienste. Diese Dienste speichern Informationen, die von und auf Wunsch der Nutzer zur Verfügung gestellt werden.
Die DSA Transparency Database sammelt nur Begründungen von Online-Plattformen, einer Untergruppe von Hosting-Diensten. Online-Plattformen wie Online-Marktplätze, App-Stores oder soziale Netzwerke speichern nicht nur die von Nutzern bereitgestellten Informationen, sondern verbreiten sie auch öffentlich. Das heißt, sie stellen es potenziell allen Nutzern einer Online-Plattform zur Verfügung.
Eine Begründung ist ein wichtiges Instrument, um es den Nutzern zu ermöglichen, die von Anbietern von Hostingdiensten getroffenen Entscheidungen zur
Moderation von Inhalten zu verstehen und möglicherweise in Frage zu stellen. &br>
Wie in Artikel 17 des DSA festgelegt, sind die Informationen, die Anbieter von
Hostingdiensten, einschließlich Online-Plattformen, mit einem Nutzer teilen müssen, wenn sie den Zugang zu ihren Inhalten entfernen oder anderweitig
einschränken, ein wichtiges Instrument, um die Nutzer zu verstehen und sie möglicherweise in Frage zu stellen. Beschränkungen können mit der Begründung auferlegt werden, dass der Inhalt rechtswidrig oder mit den Bedingungen des Anbieters
unvereinbar ist. & b>
Informationen, die in einer Begründung enthalten sind, umfassen unter anderem die Art der Einschränkung, die geltend gemachten Gründe und die Tatsachen und Umstände
, um die die Entscheidung über die Moderation von Inhalten
getroffen wurde. lt;br>
Die Begründungen, die Anbieter von Online-Plattformen der DSA-Transparenzdatenbank vorlegen müssen,
müssen diese Informationen enthalten.
Anbieter von Online-Plattformen sind gemäß Artikel 24 Absatz 5 DSA verpflichtet, personenbezogene Daten aus den Informationen, die sie in der DSA-Transparenzdatenbank veröffentlichen, zu entfernen. Für den Fall, dass personenbezogene Daten in einer der Begründungen enthalten sind, kann die Kommission über die Schaltfläche „Problem melden“ benachrichtigt werden.
Abhilfemöglichkeiten sind auch nicht in der DSA-Transparenzdatenbank enthalten, da diese nur für den Adressaten der Begründung relevant sind.
Die DSA-Transparenzdatenbank wurde im Einklang mit Artikel 24 Absatz 5 des DSA eingerichtet, um mehr Transparenz und Kontrolle über die von Anbietern von Online-Plattformen getroffenen Entscheidungen zur Moderation von Inhalten zu ermöglichen und die
Verbreitung illegaler und schädlicher Online-Inhalte besser zu überwachen.
Die DSA-Transparenzdatenbank ist öffentlich zugänglich. Es ermöglicht es menschen, nach aussagen von gründen zu suchen, zu lesen und herunterzuladen. Einen interaktiven Überblick über die in der DSA-Transparenzdatenbank enthaltenen Begründungen finden Sie in der Analyse der DSA-Transparenzdatenbank.
Das DSA-Transparenzdatenbank-Dashboard bietet eine benutzerfreundliche Möglichkeit, auf zusammengefasste Informationen über die von Anbietern von Online-Plattformen eingereichten Begründungen zuzugreifen. Sie können durch verschiedene Abschnitte des Dashboards mit verschiedenen Visualisierungen navigieren, um einen umfassenden Überblick über die Daten zu erhalten.
Jede Visualisierung kann von mehreren Filtern angepasst werden, um die gesuchten Informationen zu finden. Zum Beispiel können Sie sich bestimmte Online-Plattformen ansehen, nach einem bestimmten Zeitrahmen suchen oder eine bestimmte Art von Einschränkung finden. Das Dashboard wurde entwickelt, um den Prozess der Extraktion aussagekräftiger Erkenntnisse aus der DSA-Transparenzdatenbank zu optimieren.
Um mehr über die Navigations- und Filteroptionen des Dashboards zu erfahren, besuchen Sie die Seite „Anweisungen“ des Dashboards.
Wir sind immer bestrebt, das Dashboard und seine Funktionalitäten, einschließlich der verfügbaren Filter, zu verbessern. Bei der Bereitstellung von Filteroptionen versucht das Dashboard, innerhalb der technischen Einschränkungen der Datenbank ein Gleichgewicht zwischen Anpassungsfähigkeit und Komplexität zu finden. Aus diesem Grund werden Filteroptionen oder Aufschlüsselungen nach Mitgliedstaaten oder Sprachen derzeit nicht umgesetzt. Wir erforschen jedoch aktiv Lösungen, um solche Funktionen in Zukunft zu integrieren, um die Funktionen des Dashboards zu verbessern. Um auf das gesamte Spektrum von Kategorien zuzugreifen, können Sie die Seite „Datendownload“ nutzen, die den Zugriff auf das gesamte Datenbankschema über tägliche Dateien ermöglicht.
Weitere Informationen zu den in der DSA-Transparenzdatenbank enthaltenen Daten finden Sie auf der Seite Dokumentation. Darin wird erläutert, welche Art von Informationen gesammelt wird und wie sich die verschiedenen Datenfelder auf Artikel 17 DSA abbilden, der die in einer Begründung erforderlichen Informationen festlegt. Mehrere Attribute, die in der DSA-Transparency-Datenbank enthalten sind, können verwendet werden, um die aggregierten Visualisierungen des DSA-Transparency-Datenbankdashboards zu filtern. Weitere Informationen zum Navigieren im Dashboard und zu den darin enthaltenen Informationen finden Sie auf der Seite „Anweisungen“ des Dashboards.
Die Seite„Nach Gründen suchen“ bietet Ihnen die Möglichkeit, die Freitextfelder der Begründungserklärungen in der Datenbank nach Keywords Ihrer Wahl zu durchsuchen.
Wenn Sie auf die Schaltfläche „Erweiterte Suche“ klicken, werden Sie auf die Seite„Erweiterte Suche“weitergeleitet, wo Sie nach Begründungen von bestimmten Plattformen oder Zeitrahmen suchen können. Sie können auch die Begründungen nach einem anderen Datenfeld filtern (z. B. eine bestimmte Art von Einschränkung oder Keyword), die Sie interessieren.
Bitte beachten Sie, dass eine Datenspeicherungsrichtlinie gilt.
Die DSA-Transparenzdatenbank unterliegt einer Datenspeicherungsrichtlinie, um ihren Rechenfußabdruck zu senken und eine einwandfreie Benutzererfahrung zu gewährleisten. Die Datenspeicherungsrichtlinie kann wie folgt wiederaufgenommen werden: nachdem eine Begründungserklärung (SoR) erfolgreich in die Datenbank eingefügt wurde, ist sie ab dem folgenden Tag in der „Suche nach Begründungen“,auf dem Dashboardund in den täglichen Dumps im „ Daten-Download“verfügbar. Nach sechs Monaten (180 Tagen) wird der SoR aus der Suchfunktion entfernt, wird aber in den täglichen Dumps vorhanden sein und wird immer noch zum Dashboard beitragen. Nach 18 Monaten (540 Tage) werden die täglichen Dumps aus dem Datendownload-Bereich entfernt und in einem Kühllager archiviert. Das Dashboard bietet einen langfristigen Zugang zu aggregierten Statistiken für die letzten fünf Jahre.
Das Dashboard enthält die aggregierten Statistiken für die letzten fünf Jahre der Daten. Bitte beachten Sie, dass diese Aufbewahrungsrichtlinie Änderungen vorbehalten ist und gegebenenfalls aktualisiert werden kann.
Suchdaten werden für sechs Monate (180 Tage) gespeichert. Bitte beachten Sie, dass diese Aufbewahrungsrichtlinie Änderungen vorbehalten ist und gegebenenfalls aktualisiert werden kann.
Tägliche Dumps (.csv-Dateien) werden für 18 Monate (540 Tage) aufbewahrt. Nach diesem Datum werden archivierte Tagesdeponien im internen Kühllager der Kommission gelagert. Bitte beachten Sie, dass diese Aufbewahrungsrichtlinie Änderungen vorbehalten ist und gegebenenfalls aktualisiert werden kann.
Wir überwachen ständig die Datenqualität der Datenbank und führen Konsistenzprüfungen durch. Einige dieser Routinen können sich auf den Inhalt der Datenbank auswirken. Wir empfehlen Ihnen, die Ankündigungenzu überprüfen, um alle bisherigen und bevorstehenden Maßnahmen zu erfahren, die wir in dieser Hinsicht ergreifen.
In einem Freitextfeld können Anbieter von Online-Plattformen Informationen in eigenen Worten bereitstellen, z. B. um zu erklären, warum die moderierten Inhalte illegal sind oder um die Fakten und Umstände zu erklären, die zur Moderationsentscheidung geführt haben.
Für einen vollständigen Überblick über die Freitextfelder, die im Schema der DSA-Transparenzdatenbank enthalten sind, beachten Sie bitte die API-Dokumentation.
Die DSA ist eine umfassende Reihe neuer Regeln, die die Zuständigkeiten digitaler Dienste regeln. Erfahren Sie mehr über die DSA.
Bitte nutzen Sie das Feedback-Formular. Um das Feedback-Formularnutzen zukönnen, müssen Sie ein EU-Login-Konto erstellen.
Technische FAQ
Die Seite„Datendownload“der DSA-Transparenzdatenbank enthält alle eingereichten Begründungen, die in täglichen Zip-Dateien organisiert sind. Es ist möglich, Zip-Dateien mit den Einreichungen aller Online-Plattformen herunterzuladen oder die Zip-Dateien auszuwählen, die die Begründungen jeder einzelnen Online-Plattform enthalten. Die Dateien können durch ein Dropdown-Menü in der oberen rechten Ecke gefiltert werden. Die Dateien werden in Voll- und Lichtversionen zur Verfügung gestellt. Die Vollversion enthält alle Datenfelder jeder Begründung (siehe vollständiges Datenbankschema), während die Light-Version keine Freitextattribute mit einer Zeichengrenze von mehr als 2000 Zeichen enthält (d. h. illegal_content_explanation,inkompatible_content_explanation oder decision_facts). Light Archivdateien enthalten auch nicht das Attribut territorial_scope. Beachten Sie, dass eine Datenaufbewahrungsrichtlinie für die tägliche Dumps-Datei gilt.
Die täglichen Dump-Dateien enthalten alle von den Plattformen an einem bestimmten Tag eingereichten Begründungen. Die Dateien werden in einem verschachtelten Zip-Archiv mit den Teilen zur Verfügung gestellt. Insbesondere enthält jede.zip-Datei mehrere ZIP-Dateien. Jede der letztgenannten enthält die csv-Dateien, die alle an einem bestimmten Tag von der/den ausgewählten Plattform(en) erhaltenen Gründe speichern.
Zum Beispiel enthält die Light-Version Global Dump für den 25. September 2024 -benannt sor-global-2023-09-25-light.zip-, mehrere Zip-Dateien wie sor-global-2023-09-25-light-00000.csv.zip. Jeder der letzteren enthält mehrere CSV-Teile, mit jeweils etwa 100'000 SoR, genannt sor-global-2023-09-25-light-00000-00000.csv.
Um ein Muster von Einreichungen in die DSA-Transparenzdatenbank zu erhalten, können Sie den Download-Link.csv-Datei verwenden, der über der Tabelle verfügbar ist, in der die Ergebnisse einer Suche nach Begründungen angezeigt werden.
Standardmäßig stehen die neuesten 1000 Ergebnisse zum Download bereit. Um den Inhalt des Samples anzupassen, können Sie Suchparameter auf der erweiterten Suchseite angeben. Die ersten 1000 Ergebnisse aus Ihrer erweiterten Suche werden dann zum Download der.csv-Datei verfügbar sein.
Die Dateien werden im ZIP-Format Comma-Separated Values (CSV) bereitgestellt. Jede Datei wird von einer SHA1-Prüfsummendatei begleitet, die den ursprünglichen Dateinamen und seinen Hash enthält. Die SHA1-Datei ermöglicht es, die heruntergeladene csv.zip-Datei mit Standardwerkzeugen zu überprüfen. Zum Beispiel sollte auf einem bash-Terminal, das sowohl die csv.zip als auch die csv.zip.sha1-Dateien im Arbeitsordner hat, sha1sum -c sor-global-2023-09-25-full.csv.zip.sha1 OK angezeigt werden, wenn die sor-global-2023-09-25-full.csv.zip-Datei richtig heruntergeladen wurde.
Um Visualisierungen direkt aus demDashboard in einem.jpg-Format zu extrahieren, klicken Sie auf das Menü „Weitere Optionen“ in der oberen rechten Ecke der Dashboard-Visualisierung, die Sie extrahieren möchten. Klicken Sie dann auf „Visual als Bild kopieren“. Wenn Ihr Bild fertig ist, können Sie Ihr Bild mit „Strg + V“ an Ihr gewünschtes Ziel einfügen oder mit der rechten Maustaste klicken und Einfügen auswählen.
Im Dashboard können Sie die zugrunde liegenden Daten jeder Visualisierung in eine CSV- oder Excel-Datei exportieren. Die Daten in diesen Dateien sind die aggregierten Statistiken, auf deren Grundlage spezifische visuelle Daten erstellt werden.
Die DSA-Transparenzdatenbank erfasst nur Begründungen. Diese enthalten Informationen über die inhaltliche Moderationsentscheidung selbst sowie die damit einhergehenden Informationen, mit Ausnahme personenbezogener Daten, die Anbieter von Online-Plattformen vor der Einreichung entfernen müssen. Die DSA-Transparenzdatenbank enthält nicht den Inhalt, der moderiert wurde.
Für Forscher, die Zugang zu den Inhalten erhalten möchten, die bestimmten Begründungen zugrunde liegen, kann der in Artikel 40 DSA genannte Datenzugriffsmechanismus eine Möglichkeit bieten, diesen Zugang in Zukunft zu erhalten.
Sobald die Koordinatoren für digitale Dienste bis zum 17. Februar 2024 eingerichtet sind, können Datenzugriffsanträge entweder an den Koordinator für digitale Dienste eines Mitgliedstaats eines Forschers oder an den Koordinator(en für digitale Dienste) gestellt werden, in dem der/die Anbieter der betreffenden Online-Plattform(en) niedergelassen ist. Die Kommission erarbeitet derzeit einen delegierten Rechtsakt, in dem die technischen und verfahrenstechnischen Anforderungen des Mechanismus für den Datenzugang nach Artikel 40 festgelegt werden.
Plattform FAQ
Bitte melden Sie sichhierfür Ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 24 Absatz 5 DSA an, um Ihr Begründungsverfahren einzurichten. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sich der Koordinator für digitale Dienste Ihres Mitgliedstaats mit Einzelheiten darüber in Verbindung setzen, wie Sie an Bord Ihrer Online-Plattform gelangen können.
Sobald Sie über Ihren Digital Service Coordinator an Bord sind, erhalten Sie Zugriff auf eine Sandbox-Umgebung, um Ihre Einreichungen in die DSA-Transparenzdatenbank zu testen, die Sie entweder über eine Application Programming Interface (API) oder ein Webformular durchführen können, je nach Umfang Ihrer Daten und technischen Anforderungen.
Sobald die Testphase abgeschlossen ist, können Sie in die Produktionsumgebung der DSA Transparency Database wechseln, wo Sie Ihre Begründung über eine API oder ein Webformular einreichen können.
Begründungen können entweder über eine API oder ein Webformular eingereicht werden. Weitere Informationen zur API finden Sie in der API-Dokumentation. Das Datenschema des Webformulars ist das gleiche wie das Datenschema der API.
Alle Attribute, die Teil einer Begründung bei der DSA-Transparenzdatenbank sind, sind in derAPI-Dokumentationdetailliert beschrieben. Das Datenschema des Webformulars ist das gleiche wie das Datenschema der API.
Die DSA-Transparency-Datenbank verfügt über zwei API-Endpunkte, die es ermöglichen, eine Begründung pro Anruf einzureichen, und einen, der es erlaubt, 1 bis 100 Begründungen pro Anruf einzureichen. Weitere Informationen zu den API-Endpunkten finden Sie in der API-Dokumentation.
Für hochvolumige Einreichungen mehrerer Begründungen pro Minute empfehlen wir die Verwendung des Batch-API-Endpunkts.
Für detaillierte Informationen zu möglichen Fehlercodes lesen Sie bitte den entsprechenden Abschnitt in der API-Dokumentation.