Der Bericht ist Teil der regelmäßigen Überwachung gemäß der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie 2010/13/EU). Sie deckt die Jahre 2015 bis 2019 sowohl für nichtlineare als auch lineare Dienste ab und stützt sich auf nationale Berichte der Mitgliedstaaten über die Anwendung der Artikel 13, 16 und 17 sowie auf eine unabhängige Studie.
In Bezug auf nichtlineare Videoabrufdienste zeigt der Bericht, dass sie im Berichtszeitraum um 44 % gestiegen sind und ihr Markt in den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Einnahmen gewachsen ist. In Bezug auf ihren Rechtsrahmen werden in dem Bericht Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften und der Überwachungssysteme in der Hälfte der Mitgliedstaaten dargelegt.
In Bezug auf lineare audiovisuelle Mediendienste wird in dem Bericht hervorgehoben, dass die jeweiligen Bestimmungen der Richtlinie über die Quoten europäischer Werke und unabhängiger Werke von den Mitgliedstaaten im Allgemeinen gut umgesetzt werden und über den Schwellenwerten liegen.
Die Umsetzung der Verpflichtungen aus der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie (EU) 2018/1808), die sich auf den Zeitraum 2020-2021 erstreckt, wird Gegenstand eines gesonderten Berichts sein.