Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) bietet einen starken Rechtsrahmen zur Bewertung und Minderung von Risiken für den zivilgesellschaftlichen Diskurs und Wahlprozesse,einschließlich Desinformation, bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte. Der Bericht gibt einen Überblick über die Maßnahmen der Europäischen Kommission und der Koordinatoren für digitale Dienste (DSC) zur Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste sowie über die Maßnahmen, die im Rahmen desVerhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation und der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) im Rahmen der Europawahlen ergriffen wurden.
In dem Bericht werden die durchgeführten Maßnahmen im Einzelnen beschrieben:
- die Veröffentlichung der DSA-Wahlleitlinien
- Stresstest in Form einer Tabletop-Übung
- Regulierungsdialoge mit sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPSEs)
- Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste
- die Arbeit der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Wahlen“ des DSA, die zu einer ständigen Arbeitsgruppe für Informationsintegrität im Verwaltungsrat wird;
- Zusammenarbeit im Rahmen des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation und seines Krisenreaktionssystems
- die Tätigkeiten der EDMO-Taskforce „Wahlen“
In dem Bericht wird hervorgehoben, dass die Maßnahmen zur Gewährleistung der Vorsorge und Koordinierung zwischen allen einschlägigen Interessenträgern erfolgreich waren, da keine größeren oder systemischen Desinformationsvorfälle festgestellt wurden, die die Wahlen störten.
Die Kommission und die Koordinatoren für digitale Dienste werden weiterhin der Bewältigung von Risiken für den zivilgesellschaftlichen Diskurs und Wahlprozesse Priorität einräumen. Die aus diesen Wahlen gewonnenen Erkenntnisse werden in unsere künftige Arbeit an den Wahlen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten einfließen.
Die Kommission hat bei derAusarbeitung dieses Berichts mit dem Ausschuss zusammengearbeitet. Die Veröffentlichung dieses Berichts zeigt das Engagement des Gremiums und der Europäischen Kommission, den zivilgesellschaftlichen Diskurs und Wahlprozesse vor Informationsmanipulation und Desinformation zu schützen.
Nächste Schritte
- Fortsetzung der Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe „Integrität des Informationsraums“ im Verwaltungsrat
- Stärkere Überwachungs- und Erkennungskapazitäten durch weitere Stärkung der EDMO
- Fertigstellung des Krisenreaktionssystems des Kodex für künftige Wahlen
- die rasche Umwandlung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation in einen Verhaltenskodex für digitale Dienste
Sie können die PDF-Version des Berichts unten herunterladen.